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Keine Villa im Grünen

theiner zSchluss mit der zunehmenden Zersiedelung in Südtirol. Ein neues Landesgesetz setzt auf eine sparsame Flächennutzung. Die Gemeinden müssen Siedlungsgrenzen festlegen. Außerhalb dieser darf nicht mehr gebaut werden.

von Heinrich Schwarz

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft, das bis zum Herbst fertiggestellt werden soll, hat es in sich.

Neu ist etwa ein sogenannter Gemeindeplan, der Bauleitplan und Landschaftsplan auf Gemeindeebene vereint. Die Gemeinden definieren dabei klare Siedlungsgrenzen, innerhalb der sie bei den Zuweisungen von Wohnraum und Wirtschaftsflächen freien Spielraum haben. Zentrales Ziel ist es dabei aber, bestehende Kubatur, Baulücken und bereits ausgewiesene Flächen zu nutzen. Eine Erweiterung von Siedlungen ist nur anschließend an den Bestand möglich.

Außerhalb der Siedlungsgrenzen soll es nur noch Land- und Forstwirtschaft geben. „Unsere Landschaft muss geschützt und Zersiedelung vermieden werden. Wir wollen weniger Quantität und mehr Qualität“, betont Landesrat Richard Theiner.

Die neue Regelung bedeutet also: Außerhalb der Siedlungsgrenzen darf nur noch Wohnkubatur geschaffen werden, die in Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Tätigkeit steht. Der Bauer darf ein Haus bauen – ein Privater nicht. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, sich ein schönes Plätzchen im landwirtschaftlichen Grün zu suchen und dort eine Villa aufzustellen.

Die Grundsätze des neuen Gesetzes: intelligente Flächennutzung und Sparen von Grund und Boden.

ALLE DETAILS ZUM NEUEN RAUMORDNUNGSGESETZ LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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