Geschützte Gehälter
Abgeordnete dürfen künftig nicht mehr als der Bürgermeister der Landeshauptstadt verdienen. Warum Südtirols Volksvertreter aufatmen dürfen.
von Matthias Kofler
Die italienische Verfassungsreform, die bei einem positiven Ausgang des Referendums im kommenden Jahr in Kraft treten wird, sieht weitere Einschnitte bei den Politikergehältern vor. Demnach dürfen die Abgeordneten der Landtage und Regionalräte künftig nicht mehr als der Bürgermeister der jeweiligen Landeshauptstadt verdienen.
Im Regionalrat von Trentino-Südtirol rauchen nun die Köpfe: Muss man bei den Gehältern der Abgeordneten erneut den Sparstift ansetzen?
Die Ausgangsposition ist verworren: Der neue Bürgermeister von Bozen würde 12.380 Euro brutto im Monat verdienen. Das ist deutlich mehr als das Gehalt, das ein Abgeordneter des Regionalrats bezieht: Dieser kommt „nur“ auf 9.800 Euro brutto im Monat.
Brisant: Der Bürgermeister von Trient kommt hingegen auf ein vergleichsweise bescheidenes Bruttogehalt von 8.771 Euro im Monat. Geht man davon aus, dass sich die Regionalratsabgeordneten an den Diäten des Trentiner Bürgermeisters orientieren müssen, würden sie derzeit rund 1.000 Euro zu viel im Monat verdienen.
Doch Senator Francesco Palermo gibt Entwarnung: Der Verfassungsartikel über die Entschädigungen der Politiker gilt nicht für die autonome Region. Er ist im Abschnitt 5 der Verfassung enthalten, von dem Südtirol und das Trentino ausgeklammert wurden – der sogenannten Schutzklausel sei Dank. Abschnitt 5 der Verfassung behandelt die Kompetenzen der Regionen, Provinzen und Gemeinden: Für die autonome Region Trentino-Südtirol gilt aber die Sonderregelung, wonach dieser Abschnitt erst in Kraft tritt, wenn im Einvernehmen zwischen den Ländern und Rom ein neues Autonomiestatut erarbeitet worden ist.
Die hiesigen Volksvertreter können also aufatmen.
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