„Besser spät als nie“
Die Verbraucherzentrale begrüßt eine mögliche Haftungsklage gegen die ehemalige Führungsriege der Südtiroler Sparkasse. Und: Jetzt findet die erste Gerichtsverhandlung in der Dolomit-Affäre statt.
Am 31. Mai wird die Südtiroler Sparkasse ihre Aktionäre entscheiden lassen, ob eine Haftungsklage gegen die ehemalige Führungsriege angestrengt werden soll oder nicht. „Besser spät als gar nie“, meint man dazu in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Die VZS hatte bereits vor über zwei Jahren öffentlich einige Anomalien aufgezeigt, die sich anlässlich der Kapitalerhöhungen von 2008 und 2012 ereignet haben sollen. „Insbesondere wurden beim Verkauf der bankeigenen Aktien die Verhaltensnormen laut Finanzeinheitstext und Consob-Reglements über die Finanzvermittlung nicht vollständig eingehalten“, so die VZS.
Seit mehr als einem halben Jahr untersucht man in der VZS mithilfe der Fachberatung von Rechtsanwalt Prof. Cerniglia die Unterlagen von hunderten Sparern, Kunden und Aktionären der Sparkasse, die damals bankeigene Aktien erworben hatten. Bis heute hätten sich in vielen der untersuchten Fälle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf genannte Regeln abgezeichnet. Diesbezüglich zeichnet sich eine erneute Klagewelle ab.
Wie bekannt, hat die Börsenaufsichtsbehörde Consob Ende 2015 ihre Inspektion in der Sparkasse abgeschlossen. Daraus ergaben sich Strafen für einige ehemalige Verwalter der Bank. Diese Untersuchungen betrafen insbesondere den Verkauf von Obligationen an die Privatkunden, aber die festgestellten Unregelmäßigkeiten betrafen auch den Verkauf von Aktien.
Mehrere Dutzend Aktionäre, die sich an die VZS gewandt haben, haben sich bereits entschieden, gegen die Bank zu klagen, und haben Rechtsanwalt Cerniglia ein entsprechendes Mandat erteilt.
„Was hingegen die gesellschaftliche Haftungsklage betrifft, die die Bank gegen die ehemaligen Verwalter offenbar anstrengen möchte, wäre es interessant das Dossier einzusehen, das der jetzige Verwaltungsrat anscheinend den Mitgliedern anlässlich der Versammlung am 31. Mai vorlegen wird“, so die Verbraucherzentrale.
Aus diesem Bericht könne man nämlich entnehmen, ob die Bank wirklich ernsthaft gegen die ehemaligen Verwalter vorzugehen gedenkt. „Im Sinne der Bewertung der beruflichen Sorgfalt der ehemaligen Verwalter und des ehemaligen Generaldirektors wird es nämlich wichtig sein festzustellen, ob die Regeln über die Finanzvermittlung laut Finanzeinheitstext und Consob-Reglements eingehalten wurden oder nicht“, erklärt die VZS.
Inzwischen wurde für Ende Mai die erste Verhandlung in der Klage von 120 Dolomit-Zeichnern angesetzt. Die Quoten dieses Immobilien-Fonds hatten große Verluste von über 30 Prozent des investierten Kapitals für viele Kunden der Bank verursacht.
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