Sammeln & Teilen
Skurrile Entscheidung der Landesregierung: Mit einem weiteren Omnibus-Gesetz wollen Arno Kompatscher und Co. einen Wunsch der Opposition erfüllen.
von Matthias Kofler
Die Sammelgesetze werden immer mehr zum Markenkern der Regierung Kompatscher: Am Dienstag kündigte der Landeshauptmann die Ausarbeitung eines weiteren Omnibus-Gesetzes an – es ist bereits das zweite im laufenden Jahr. Dabei hatte Arno Kompatscher im Landtagswahlkampf 2013 noch hoch und heilig versprochen, nicht mehr auf das umstrittene Instrument der Gesetzgebung zu setzen, mit dem Artikel von verschiedensten Gesetzen mit einem Schlag abgeändert werden können.
Skurril: Während sich die Opposition zuletzt lautstark gegen die Verabschiedung von Omnibussen zur Wehr gesetzt hat, sagt Kompatscher nun: „Mit dem neuen Sammelgesetz wollen wir den Wünschen der Fraktionen im Landtag nachkommen.“ Denn: Das Gesetz soll auf vier Bereiche aufgeteilt werden – und so dann den vier Gesetzgebungskommissionen im Landtag zur Behandlung übergeben werden. Damit wolle man die Arbeit der Legislative erleichtern, so Kompatscher.
Das neue Gesetz reicht von den Körperschaften bis hin zur Kultur oder der Mobilität, vom Personal bis hin zur Umwelt oder dem Wohnbau, von der Urbanistik bis hin zur Landwirtschaft – und könnte vielfältiger nicht sein.
Das erste Sammelgesetz in diesem Jahr betraf die Fachbereiche von Landesrätin Martha Stocker, nämlich Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit. Der Landtag hat es letzte Woche genehmigt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf ginge es vor allem um Vereinfachungen von Verfahren und die Abschaffung einer ganzen Reihe von Gesetzen, die nicht mehr notwendig sind. „So kommt mehr Luft in die Gesetzestexte hinein“, unterstreicht der LH. „Im Rahmen der Wassernutzungsrechte, beispielsweise, mussten die Bauern bisher für die Nutzung von Gewässern für eine Viehtränke ein Antrag stellen. Das fällt nun weg.“
Ebenso für den Hausgebrauch können bis 0,40 Liter Wasser pro Sekunde genutzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. „Bei der gewerblichen Nutzung von Mineralwasser hingegen wird die Konzession in Zukunft bei ihrem Verfall neu ausgeschrieben“, stellt Kompatscher klar.
Mittlerweile weggefallen sei zudem die Pflicht, die EU-Kommission über Gesetzesänderungen zu notifizieren. Und nicht zuletzt: „Die Durchführungsbestimmungen zum Südtiroler Vergabegesetz, die der Ministerrat letzte Woche gutgeheißen hat, erweitern nochmals die Autonomie des Landes. Daraus ergibt sich eine Reihe neuer Möglichkeiten, die geregelt werden wollen“, erklärt Kompatscher. Er möchte nun beispielsweise eigene Landesverzeichnisse für autorisierte Lieferanten als Alternative zu der staatlichen MEPA (Mercato Elettronico della Pubblica Amministrazione) anlegen.
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