Neuer Export
Die Kriterien für die Exportförderung werden angepasst. Was Südtirols Betriebe wissen müssen.
Arno Kompatscher erklärt die Anpassungen so: „EU-Bestimmungen und das neue System für die Harmonisierung öffentlicher Haushalte haben es notwendig gemacht, ein paar formelle Korrekturen an den Kriterien zu Exportförderung anzubringen.“
Die Zugangskriterien zur Bezuschussung von Internationalisierungsbemühungen der Unternehmen sehen vor, dass alle Ansuchen des Jahres 2016 mit einer detaillierten Plankostenaufstellung und mit einem zeitlichen Ablaufplan ergänzt werden. Der letzte Termin, um Ansuchen und ergänzende Aufstellungen einzureichen, ist der 31. August.
Die Korrekturen sehen außerdem vor, dass die Gewährung der Beihilfe bei Gesuchstellung erfolgt und die Abrechnungen über die Investitionen jährlich eingereicht werden, auch wenn sich die Fördermaßnahme über mehrere Jahre erstreckt. „Dies dürfte auch den Unternehmen entgegenkommen. Denn sie können so die Fördermaßnahmen in ihrer Jahresabschlussrechnung verlässlich einrechnen, weil nun die Beihilfen bereits aufgrund von Kostenvoranschlägen genehmigt und dann sukzessive bei Rechnungslegung ausbezahlt werden“, so Kompatscher.
Das Land Südtirol unterstützt bekanntlich die Internationalisierung der Südtiroler Unternehmen, sprich Messen und Ausstellungen, Marktanalysen, Initiativen zur Eroberung neuer Märkte und Polizzen für Exportkredite. Die Zuschüsse betragen wie bisher die Hälfte der diesbezüglich getätigten Investitionen, bei den Marktanalysen und Produktinitiativen ist die anerkannte Investitionssumme nach oben hin begrenzt.
„Im Herbst stehen außerdem noch inhaltliche Neuerungen an, die wir mit den jeweiligen Interessenvertretern absprechen werden“, sagt Kompatscher.
Laut aktuellsten ASTAT-Daten konnten die Südtiroler Unternehmen ihr Ausfuhrvolumen 2015 noch einmal um 9,8 Prozent steigern und erzielen den Rekordwert von 4.358,3 Millionen Euro.
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