„Wichtiger Schritt“
Nun ist es möglich, Betriebe bei Arbeitsschutzmängeln im Vorfeld auf eventuelle Versäumnisse hinzuweisen. Der lvh begrüßt das neue Gesetz.
Mit dem Landesgesetz 71/2016 sei es nun endlich möglich, Betriebe bei Arbeitsschutzmängeln im Vorfeld auf eventuelle Versäumnisse hinzuweisen. „Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Südtiroler Klein- und Mittelbetriebe“, freut sich lvh-Präsident Gert Lanz und stellt klar: „Es geht dabei nicht um die Herabsetzung der Sicherheitsstandards, denn die haben nach wie vor oberste Priorität! Es geht allein um Regelungen mit Hausverstand und Praxisbezug!“
Die Freude im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister ist groß: „Am Freitag wurde eine bedeutende Hürde überwunden“, ist Präsident Gert Lanz erleichtert.
Dem neuen Landesgesetz 71/2016, auch Omnibusgesetz für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit genannt, wurde heute vom Landtag grünes Licht gegeben. Darin wird die Beratung und Sensibilisierung der Unternehmen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Rationalisierung und Vereinfachung von Betriebskontrollen gutgeheißen.
„Endlich ist es möglich, im Vorfeld Beratungskontrollen in punkto Arbeitssicherheitsvorkehrungen durchzuführen, um auf eventuelle Mängel aufmerksam zu machen und Zeit für die Richtigstellung anzubieten“, betont Lanz.
„Besonders danken möchten wir Landesrätin Martha Stocker, die nach vielen Aussprachen mit den Handwerksbetrieben und in Kooperation mit uns, wichtige Maßnahmen ergriffen und sich um die Aufnahme dieser Bestimmung bemüht hat. Auch dem Kommissionspräsidenten Oswald Schiefer sprechen wir unseren Dank aus“, unterstreicht der lvh-Präsident.
Gleichzeitig stellt er auch klar, dass mit dem neuen Gesetz die Sicherheitsstandards nicht heruntergeschraubt würden, was von einigen Lagern bei den Diskussionen rund um den Passus befürchtet wurde: „Die Sicherheit unserer Mitarbeiter hat nach wie vor oberste Priorität. In der Südtiroler Betriebswelt sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumeist auch privat befreundet oder familiär verbunden. Schon allein deshalb ist die Sicherheit am Arbeitsplatz für beide Seiten vorrangig“, weiß Lanz. „Unsere Betriebe sind keine Straftäter, im Gegenteil, sie haben ein verantwortungsbewusstes Sicherheitsdenken und versuchen tagtäglich ihr Bestes zu geben, um den strengen italienischen Arbeitssicherheitsbestimmungen nachzukommen“, betont Lanz.
Mit solchen Bestimmungen werde die Etablierung einer gesunden Sicherheitskultur nur weiter vorangetrieben und den Betrieben die Chance gegeben, ihre Versäumnisse zu verstehen und sie auszuräumen. „Mit mehr Hausverstand und Praxisbezug“, so Gert Lanz.
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