Frei zum Abschuss
Sieg gegen die Tierschützer: Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes dürfen Füchse auch außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten erlegt werden, sofern die Schäden detailliert nachgewiesen werden. Ein Präzedenzurteil zur Freude von Jägern und Bauern.
von Heinrich Schwarz
Es ist das übliche Spiel: Das Land erlässt eine Sonderermächtigung zur Jagd von Tierarten, die reguliert werden sollen. Wenige Tage später reicht die nationale Tierschutzorganisation LAV Rekurs ein – und das Verwaltungsgericht setzt die Sonderjagd aufgrund der Dringlichkeit umgehend aus.
Genau so war es im vergangenen Sommer unter anderem beim Fuchs. Landesrat Arnold Schuler unterzeichnete Ende Juli 2015 ein Dekret, das eine landesweite Sonderjagdzeit auf Füchse vom 1. August bis zum 20. September vorsah. Schuler erlaubte die Jagd im Umkreis von 400 Metern von Geflügelhaltungen. Der Rekurs der Tierschutzorganisation kam prompt – und das Bozner Verwaltungsgericht stoppte die Jagd nach nur sechs Tagen. Für 238 Füchse kam die Schonfrist zu spät.
Nun aber könnte dieses ewige Spiel zwischen Land und Tierschützern vorbei sein. Denn das Verwaltungsgericht hat jetzt ein Urteil im Streit um die Fuchsregulierung gefällt – und dabei dem Land Recht gegeben. Laut dem Richterkollegium unter dem Vorsitz von Terenzio Del Gaudio ist der Rekurs des Tierschutzverbandes unbegründet. Das Land habe rechtskonform gehandelt. Aus diesem Grund wurde der Tierschutzverband dazu verurteilt, dem Land die Verfahrenskosten von 1.000 Euro zurückzuerstatten.
LESEN SIE IN DER WOCHENEND-AUSGABE DER TAGESZEITUNG:
– Die genaueren Begründungen im Urteil
– Die Stellungnahmen von Amtsdirektor Luigi Spagnolli und des Jagdverbandes
– Bald erhält das Land neue autonome Kompetenzen im Jagdbereich und kann nicht jagdbare Tierarten zu jagdbaren machen
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