Nichtige Abhörprotokolle?
Im Taschler-Doping-Prozess beantragt die Verteidigung die Streichung allerAbhör- und Observationsprotokolle aus dem Prozessakt.
Von Thomas Vikoler
Dass dieser Prozess eine heftige juristische Schlacht mit sich bringen werde, war vorauszusehen. Zu viel steht für die drei Angeklagten – der Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler, sein sportelnder Sohn Daniel und der in Italien gesperrte Sportarzt Michele Ferrari – in diesem Verfahren wegen Verstößen gegen das Doping-Gesetz auf dem Spiel.
Am Donnerstag, in der zweiten Verhandlung des Hauptverfahrens, stellten ihre Verteidiger einen nicht unerwarteten Antrag. Nämlich alle Abhör- und Observationsprotokolle aus dem Prozessakt zu streichen. „Sie sind nicht verwendbar, weil sie aus einer anderen Ermittlung stammen“, fasst Flavio Moccia, der Verteidiger der beiden Taschlers, die Begründung für den Antrag zusammen.
Sollte Richter Carlo Busato den Antrag annehmen, wäre die Anklage faktisch ohne Grundlage, denn das Beweismaterial besteht ausschließlich aus Telefonabhörungen und Beschattungen des Campers von Michele Ferrari. Die Einholung von weiterem Beweismaterial wurde im Dezember 2014 durch einen Zeitungsartikel mehr oder weniger vereitelt. Bei einer Beschlagnahme-Aktion in Antholz fanden die Ermittler jedenfalls nichts Brauchbares.
Die Abhörungen, welche die Verteidigung für nicht verwendbar hält, stammen tatsächlich aus der langjährigen Olympia-Ermittlung der Staatsanwaltschaft Padua gegen Ferrari, dessen Sohn und eine Reihe von Radsportlern. Auch der geständige Doping-Sünder Lance Armstrong ist darin verwickelt. Die Akten, die Gottlieb und Daniel Taschler betrafen, wurden von der Staatsanwaltschaft Padua an die Kollegen aus Bozen geschickt, die schließlich ein Verfahren wegen Dopings bzw. Beihilfe dazu einleiteten.
Bei der Verhandlung am Donnerstag am Landesgericht Bozen wandten die Verteidiger ein, dass nicht dokumentiert sei, wann die Ermittlungen gegen die Taschlers und Ferrari in Padua begonnen wurden. Und sie äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abhörungen bzw. Beschattungen, die zum Teil von einer privaten Firma im Auftrag der Staatsanwalt Padua durchgeführt worden waren.
Alles Einwände, über die Richter Busato nun entscheiden muss. Staatsanwalt Giancarlo Bramante, der die Anklage vertritt, hat nun die Möglichkeit, bis zur nächsten Verhandlung am 16. Juni Gegenäußerungen zum Antrag der Verteidigung vorzubringen. Er wird dafür bei der Staatsanwaltschaft Padua zusätzliche Informationen einholen.
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