Der CIPRA-Zwischenruf
Die Alpenschutzkommission CIPRA hat nun ein sehr kritisches Gutachten zum Ausbau des Bozner Flughafens vorgelegt.
Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. „UmweltschützerInnen weisen, vollkommen zu Recht und meist ungehört, darauf hin, dass dieser völkerrechtliche Vertrag im Verkehrsprotokoll keinen weiteren Ausbau von Flughäfen vorsieht“, so schreiben die Grünen in einer Aussendung.
Aus diesem Zweifel heraus hat die grüne Landtagsfraktion die CIPRA Österreich um ein Gutachten hierzu gebeten. Nun liegt das Gutachten der Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission vor:
CIPRA Österreich hält darin zusammenfassend fest, dass „die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen [scheint].“
Weitere wichtige Erkenntnisse des Gutachtens bestätigen die Zweifel der GegnerInnen des Flughafenausbaus in diversen Punkten:
- Der Anstieg des Luftverkehrs widerspricht den grundlegenden Zielen des Verkehrsprotokolls, Schadstoffemissionen zu verringern und den Transport auf die Schiene zu verlagern.
- Nach Artikel 12 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention handelt es sich bei der Flughafenvergrößerung aufgrund der Intensivierung der Umweltbelastungen einschließlich des Fluglärms um einen „erheblichen“ Ausbau. Ein solcher muss vermieden oder begrenzt werden, indem umweltfreundlichere Alternativen sorgsam abgewogen werden.
- Denkbare Alternativen müssen sorgfältig analysiert werden – genauso wie auch die Flughafenvergrößerung bewertet wurde. Zuerst ist die Möglichkeit zu prüfen, die Zugverbindungen zu bereits bestehenden Flughäfen in der Nähe auszubauen. Die Mobilität muss durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden. Diese Maßnahmen stehen laut CIPRA vor einem „erheblichen“ Flughafenausbau!
- Der Landesgesetzentwurf und der Entwicklungsplan lassen Umwelt- und Gesundheitsschutz außer Acht. Diese müssten jedoch laut dem Verkehrsprotokoll berücksichtigt werden. Wegen eventueller Gesundheitsrisiken und aus Sicherheitsgründen, die auch der besonderen Topographie geschuldet sind, ist es notwendig, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
- Das Verkehrsprotokoll verlangt für Infrastrukturprojekte erheblichen Ausmaßes „Zweckmäßigkeitsprüfungen“, „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und „Risikoanalysen“. Diese müssen VOR der Bewilligung des Projektes durchgeführt werden. All diese Kontrollen stehen momentan noch aus.
- Im Verkehrsprotokoll gilt das „Verursacherprinzip“ und somit die volle Einrechnung der externen Kosten. Daher müssen alle Kosten, von den Umweltkosten bis hin zu den ökonomischen Kosten (auch für Private und die umliegende Wirtschaft), denjenigen angelastet werden, die die Infrastruktur nutzen.
- Die Nachbarstaaten müssen laut Alpenkonvention über solche Projekte informiert werden, um allfällige Auswirkungen auf ihrem Staatsgebiet bewerten zu können. Im Fall des Bozner Flughafens wurden Österreich und Deutschland nicht informiert.
- Der Flughafenausbau ist auch aus Sicht des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention kritisch zu bewerten. Das Protokoll tritt für nachhaltigen Tourismus ein. Der Anstieg von KurzurlauberInnen widerspricht diesem Ziel.
All diese Bewertungen sucht man sowohl im Landesgesetzentwurf als auch im Entwicklungskonzept vergeblich, so die Grünen. „Wirtschaftlichkeit” habe bei den Zielsetzungen Vorrang vor dem Schutz des Alpenraums.
Die Grünen erinnern daran:
Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für den Alpenraum vorsieht. Sie schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung für viele Gebiete und hat in den Staaten, die ihn ratifiziert haben, Rechtsgültigkeit. In Italien ist das Verkehrsprotokoll am 7. Mai 2013 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Alpenkonvention gelten auch für Südtirol.
Abschließend heißt es in der Aussendung der Grünen:
„Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Verkehrsprotokoll genannten Auflagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Ratifizierung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 12. Juni muss auf diese Zeiterfordernisse abgestimmt werden.
Besser wäre natürlich gewesen, von Anfang an in vollem Einklang mit der Alpenkonvention zu agieren. Die gelebte Anerkennung dieses grandiosen Werkzeugs zum Schutz des Alpenraums und seiner BewohnerInnen stünde dem Klimaland Südtirol wohl zu Gesichte.“
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