Wer muss zahlen?
Ab Juli wird die RAI-Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben. Bis zum 16. Mai kann man sich noch befreien lassen. TAGESZEITUNG Online klärt die häufigsten Fragen.
von Heinrich Schwarz
Für viele Schlaumeier ist die Zeit des kostenlosen Fernsehens vorbei. Denn ab Juli 2016 wird die RAI-Fernsehgebühr automatisch über die Stromrechnung eingehoben. Der Staat geht dabei davon aus, dass jeder Haushalt mit einem Stromanschluss über ein Fernsehgerät verfügt. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt RAI kann mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen. Im Gegenzug wurde die Jahresgebühr von 113,50 Euro auf 100 Euro gesenkt.
Bei vielen Bürgern herrscht allerdings Verunsicherung. Wer muss die Gebühr bezahlen? Wer kann sich befreien lassen? Muss man für mehrere Fernsehgeräte bezahlen? Welche Summe wird mir im Juli in der Stromrechnung angelastet?
TAGESZEITUNG Online gibt einen Überblick über die Reform und klärt die häufigsten Fragen.
Auf der am 1. Juli 2016 fälligen Stromrechnung scheint eine erste Rate in Höhe von 70 Euro auf. Die restlichen 30 Euro werden mit den nächsten Rechnungen beglichen. Wie die Verbraucherzentrale Südtirol auf ihrer Website erklärt, wird die Stromrechnung ab Januar nächsten Jahres mit jährlich zehn Monatsraten belastet. Die RAI-Gebühr wird nur zu Lasten jener Person in Rechnung gestellt, auf denen die Stromrechnung lautet – und zwar für alle Fernsehgeräte im Besitz dieser Person und im Besitz der gemeldeten Familienmitglieder auch für Zweitwohnungen.
Familien müssen also nicht für jeden einzelnen Fernseher bezahlen und auch nicht für mehrere Wohnungen. Keine Sorgen vor einer doppelten Bezahlung müssen sich Familien machen, in denen die Stromrechnung beispielsweise auf den Mann lautet, die Fernsehgebühr aber immer von der Frau beglichen wurde.
Wer vorgegebene Voraussetzungen erfüllt, muss die Fernsehgebühr nicht bezahlen. Man muss sich jedoch selbst darum kümmern. Kurz gesagt: Man muss sich befreien lassen.
Nicht zur Zahlung verpflichtet sind Haushalte, die kein Fernsehgerät besitzen. Für Computer, Tablets, Smartphones ohne Funkempfangsgerät sowie für Radios ist demnach keine Gebühr fällig. Um von der Zahlung befreit zu werden, müssen die Betroffenen jedes Jahr eine Eigenerklärung einreichen. Das entsprechende Formular ist auf den Websites der Agentur der Einnahmen, des Wirtschaftsministeriums und der RAI zu finden.
Die Eigenerklärung kann auf telematischem Wege oder auf dem Postweg mit einem Einschreiben eingereicht werden. Die Einreichfrist wurde bis zum 16. Mai – also bis Anfang nächster Woche – verlängert. Falls die Eigenerklärung zwischen dem 17. Mai und dem 30. Juni 2016 eingereicht wird, gilt die Befreiung nur für das zweite Semester 2016. Falls sie zwischen 1. Juli 2016 und 31. Januar 2017 eingereicht wird, gilt die Befreiung für das Jahr 2017.
Aber Achtung: Eine Falscherklärung kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Und: Wer nach der Erklärung des Nicht-Besitzes doch noch einen Fernseher kauft, muss eine neue Erklärung einreichen. Die RAI-Gebühr wird ab diesem Zeitpunkt in der Stromrechnung angelastet.
Von der RAI-Fernsehgebühr befreit sind auch weiterhin Personen, die älter als 75 sind und ein Einkommen von weniger als 6.713,98 Euro beziehen. Diese Personen können von der Website der Agentur der Einnahmen eine Ersatzerklärung herunterladen und mit einem Einschreiben versenden. Die Frist für die Befreiung im ersten Semester 2016 ist bereits abgelaufen. Wer sich ab dem 2. Semester befreien lassen will, hat noch bis zum 31. Juli Zeit. Die Befreiung läuft in den folgenden Jahren automatisch weiter, sofern das maximale Einkommen nicht überschritten wird.
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