Kompatschers Erfolg
Der Ministerrat in Rom hat am Dienstag eine Durchführungsbestimmung zum Vergabewesen verabschiedet. Es ist dies eine wichtige Errungenschaft für den Landeshauptmann.
Eine neue Durchführungsbestimmung, die der Ministerrat am Dienstag genehmigt hat, erweitert Südtirols Zuständigkeit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Sichtlich erfreut kommt Landeshauptmann Arno Kompatscher am späteren Nachmittag aus dem Sitzungssaal des Ministerrates. Als höchster Vertreter des Landes war er kurzfristig zur Ministerratssitzung nach Rom eingeladen worden, wo die Behandlung einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut auf der Tagesordnung stand.
„Der Ministerrat hat heute die Durchführungsbestimmung zum öffentlichen Auftragswesen genehmigt, mit der Südtirols Zuständigkeiten im öffentlichen Vergabewesen nicht nur abgesichert, sondern erweitert werden“, berichtet der Landeshauptmann.
„Damit sind wir bei der Wiederherstellung der durch Verfassungsgerichtsurteile ausgehöhlten Kompetenzen einen wichtigen Schritt weitergekommen“, stellt Landeshauptmann Kompatscher fest und verweist darauf, dass mit der heutigen Verabschiedung der Durchführungsbestimmung zum Auftragswesen „eine weitere mit der Regierung Renzi im Bozner Memorandum getroffene Vereinbarung umgesetzt wurde“.
Das öffentliche Auftragswesen ist ein juridisch sehr komplexer Bereich, in dem es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Land und Staat gegeben hat. Unter dieser Situation hatten besonders auch die Wirtschaftstreibenden zu leiden. Zwar ordnet Artikel 8 des Autonomiestatuts dem Land Südtirol unter Punkt 17 die Zuständigkeit für „öffentliche Arbeiten im Interessensbereich der Provinz“ klar zu, doch stellen Bauaufträge heute nur einen Teil des öffentlichen Vergabewesens dar.
„Die neue, von der Zwölferkommission ausgearbeitete und heute vom Ministerrat genehmigte Durchführungsbestimmung schafft nun Klarheit und Rechtssicherheit und erweitert gleichzeitig den Handlungsspielraum des Landes“, ist der Landeshauptmann überzeugt.
Die Durchführungsbestimmung legt fest, dass das Land mit Landesgesetz das gesamte Auftragswesen bis hin zur Vertragausführung regeln kann, und dies sowohl für Bauaufträge, als auch für Dienstleistungen und Lieferungen. Zu beachten sind ausschließlich die Bestimmungen der Europäischen Union sowie die Prinzipien der wirtschaftlich-sozialen Reformen des Staates.
„Die heute erlassene Durchführungsbestimmung ist auch ein Schutzschild für das neue Landesvergabegesetz“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Der erste Schritt wurde bereits mit dem Ermächtigungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über öffentliche Aufträge und Konzessionen gesetzt, das im vergangenen April im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden ist.
„In diesem Gesetz hat die von uns vorgelegte Schutzklausel Eingang gefunden, die festlegt, dass Bozen und Trient die Umsetzung der EU-Richtlinie mit eigenen Gesetzen vornehmen können“, erläutert LH Kompatscher. „Die heute angenommene Durchführungsbestimmung bekräftigt diese Schutzklausel und stellt das neue Südtiroler Vergabegesetz auf eine noch solidere rechtliche Basis“, pflichtet Karl Zeller, Senator und Mitglied der Sechser- und Zwölferkommission, bei.
Die neue Durchführungsbestimmung bildet somit zusammen mit dem Ermächtigungsgesetz des Staates für die Umsetzung der EU-Richtlinien (Gesetz 11/2016) den Rahmen für das Landesvergabegesetz. Im staatlichen Ermächtigungsgesetz ist diesbezüglich festgeschrieben, dass Südtirol nur die Prinzipien des Ermächtigungsgesetzes einhalten muss und nicht jedes Detail im umfangreichen Vergabekodex.
„Wir kommen durch unser schlankes Landesgesetz auch den Vorgaben des Staates nach, europäische Normen bei deren innerstaatlichen Umsetzung an die jeweilige Gesetzgebung nicht zu verwässern, zu erschweren oder unwirksam zu machen, also das so genannte ‚Goldplating‘ zu vermeiden“, ergänzt Landeshauptmann Kompatscher.
Schließlich weist er noch darauf hin, dass es auf der Grundlage der neuen Durchführungsverordnung nun auch möglich sein werde, Maßnahmen zu setzen, um kleinen und mittlern Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Dies ist eine neue, bereichsübergreifende Grundlage für zahlreiche rechtliche Instrumente und daher sehr bedeutend.
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