So wird gewählt
Wann ist meine Stimme (un)gültig? Wie viele Prozent braucht meine Wahlliste für den Sprung in den Gemeinderat? Und: Was passiert, wenn ich „Durnwalder“ auf meinen Stimmzettel schreibe? Die wichtigsten Infos zu den Gemeindewahlen.
Von Matthias Kofler
Am Sonntag finden in Bozen, Freienfeld, Niederdorf und Schluderns Gemeinderatswahlen statt. Insgesamt sind 84.109 Personen wahlberechtigt.
In allen Gemeinden wird von 7.00 bis 21.00 Uhr gewählt. Eine eventuelle Stichwahl wird am 22. Mai stattfinden.
Die Auszählung der Stimmen beginnt am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale. In der Website der Region sowie rund um die Uhr auf TAGESZEITUNG Online können die Daten über die Wahlbeteiligung um 11.00, 17.00 und 21.00 Uhr sowie die endgültigen Wahlergebnisse eingesehen werden.
Wie wird gewählt?
In den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern Freienfeld, Niederdorf und Schluderns stehen den Wahlberechtigten zwei Stimmzettel zur Verfügung: einer für die Wahl des Bürgermeisters und einer für die des Gemeinderats.
Für die Wahl des Bürgermeisters schreiben die Wahlberechtigten den Zunamen und eventuell den Vornamen des gewünschten Kandidaten in das dafür vorgesehene Feld.
In diesen Gemeinden sind die Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes, deren Namen in den Wahllokalen aushängen, gleichzeitig auch Kandidaten für das Bürgermeisteramt, wenn auf dem Plakat mit den Kandidaturen nichts anderes angegeben wurde. Bürgermeister wird der Kandidat, der die meisten gültigen Stimmen erhält.
Auf dem zweiten Stimmzettel scheinen die Listenzeichen aller Listen auf, neben denen je vier Felder für die eventuelle Angabe der Vorzugsstimmen stehen. Für die Stimmabgabe ist das Zeichen der gewünschten Liste anzukreuzen; in den Feldern neben dem gewählten Zeichen können gegebenenfalls eine bis vier Vorzugsstimmen angegeben werden.
Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen.
Die Wahl in Bozen
In Bozen steht den Wahlberechtigten ein einziger Stimmzettel zur Verfügung, auf dem die Namen der Bürgermeisterkandidaten und daneben das Zeichen der sie unterstützenden Liste oder Listen gedruckt sind.
In diesem Fall haben die Wahlberechtigten drei Möglichkeiten:
1) Ein Zeichen auf ein Listenzeichen setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall wird die abgegebene Stimme automatisch auch dem mit der Liste verbundenen Bürgermeisterkandidaten zugeteilt.
2) Ein Zeichen nur auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten setzen, ohne die Liste oder eine der Listen zu wählen, die ihn unterstützen. In diesem Fall wird die Stimme dem Bürgermeisterkandidaten zugeteilt. Die nur für den Bürgermeisterkandidaten abgegebenen Stimmen werden auch bei der Aufteilung der Sitze im Gemeinderat berücksichtigt.
3) Ein Zeichen auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten und auf eine mit ihm verbundene Liste setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall gilt die von den Wahlberechtigten abgegebene Stimme sowohl für die gewählte Liste als auch für den gewählten Bürgermeisterkandidaten.
Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen.
Sollte weder das Listenzeichen noch der Bürgermeister angekreuzt, dafür aber eine korrekte Vorzugsstimme für einen der Gemeinderatskandidaten der betroffenen Liste vergeben werden, ist die Stimme gültig. Wird hingegen ein falscher Name wie „Luis Durnwalder“ angegeben, dann gilt der Stimmzettel als ungültig.
Es ist nicht möglich, eine Liste zu wählen, die nicht den gewählten Bürgermeisterkandidaten unterstützt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Bozen erhalten auch einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtviertelräte.
Die Sitzverteilung:
Laut dem neuen regionalen Wahlgesetz muss eine Einzelliste mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten, um in den Gemeinderat einzuziehen. Listenbündnisse hingegen benötigen für den Einzug ins Rathaus sieben Prozent der Stimmen sowie mindestens eine Liste, die ein Vollmandat von 2,2 Prozent erzielt. Sollten die anderen Listenpartner weniger als 2,2 Prozent erzielen, dann werden die ihr zufallenden Stimmen verhältnismäßig unter den größeren Partnern aufgeteilt.
Das Wahlgesetz enthält einen Anker für Listenbündnisse, die nicht die sieben Prozent erreichen: Eine daran beteiligte Liste zieht dennoch in den Gemeinderat ein, wenn sie alleine auf mindestens drei Prozent der Stimmen kommt.
Neu am Wahlgesetz ist die Verteilung der Restmandate: Nun werden nur mehr jene Listen zur Verteilung der Restmandate zugelassen, die auch ein Vollmandat erzielt haben.
Regionalassessor Sepp Noggler zeigt sich überzeugt, dass durch die Hürden weniger Listen als bislang in den Gemeinderat einziehen werden. 2015 waren es insgesamt 18 Listen. „Künftig wird es im Gemeinderat nicht mehr ein so großes Geschrei geben, sondern ein bissl vernünftiger zugehen“, meint der SVP-Politiker.
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