Verlorene Prozesse
Das Land hat heuer bereits 16 Prozesse verloren und muss über 80.000 Euro an Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen – unter anderem an Petra Windt.
von Artur Oberhofer
Damit das Geld fließen kann, muss der Landtag eigens ein Haushaltsgesetz verabschieden. Die Zahlungen, die zu tätigen sind, laufen unter dem Kapitel „Außeretatmäßige Verbindlichkeiten“.
Um was geht es?
Das Land hat in den ersten vier Monaten des Jahres 16 Prozesse verloren – und muss nun über 80.000 Euro an Verfahrens- und/oder Anwaltskosten zurückzahlen.
Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion ist über die Höhe der zu zahlenden Verfahrenskosten überrascht. „Es ist klar, dass Gerichtsverfahren das Risiko besteht, zu verlieren, aber der zu zahlende Betrag ist bemerkenswert hoch.“
Brisant: Unter den Begünstigten, denen das Land nun Prozess- und Anwaltskosten erstatten muss, ist auch Petra Windt von der Stein an Stein GmbH (siehe dazu auch die nebenstehende Info-Grafik).
Im Fall Windt geht es um Bußgelder der Umweltagentur für unrechtmäßige Wasserableitung in Höhe von knapp 6.000 Euro, die das Land nun – nach einer Verfügung des Friedensgerichtes Sterzing – an die Stein an Stein GmbH der Petra Windt zurückzahlen muss.
Auch das in Insolvenz befindliche Bauunternehmen ZH General Construction Company AG ist unter den Begünstigten.
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