Rätselhafter Balkonsturz
Im März 2013 stürzte eine junge Frau in Meran von einem Balkon, heute sitzt sie im Rollstuhl. Die Staatsanwaltschaft hat trotz eindeutiger Hinweise die Einstellung des Verfahrens gegen den Ehemann beantragt.
Von Thomas Vikoler
Der ursprüngliche Tatverdacht gegen Ulrim Zekolli, der auch zu seiner Verhaftung führte, lautete auf Mordversuch. Mordversuch gegen die eigene Ehefrau. Später stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf auf schwere Körperverletzung zurück und trennte einen Teil des Verfahrens gegen den 26-jährigen Meraner ab: Er stimmte einem gerichtlichen Vergleich über ein Jahr und vier Monate Haft wegen Stalkings (wiederum gegen die eigene Ehefrau) zu.
Die Strafe ist wegen eines behängenden Kassationsrekurses bisher nicht rechtskräftig.
Und nun das:
Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens gegen Zekolli zum Tatverdacht der schweren Körperverletzung beantragt. Und das trotz eindeutiger Hinweise darauf, dass er in jener Nacht im März 2013 seine 25-jährige Ehefrau sechs Meter vom Balkon einer Wohnung in der Meraner St.-Franziskus-Straße geworfen hat. Oder zumindest dafür verantwortlich ist, dass sie stürzte. Der Ehemann machte sich nach dem Zwischenfall gegen 2.00 Uhr früh davon und fuhr nach Deutschland.
Die Ehefrau blieb auf dem Rücken auf einer Wiese vor dem Kondominium liegen. Laut ihrem Anwalt Federico Fava handelt es sich nicht um den Absturzort, seine Mandantin sei auf ein Nachbargrundstück geschleift worden. Mutmaßlich von Ulrim Zekolli, dem Ehemann. Dieser hatte sich laut eigener Aussage – um von den Schwiegereltern nicht bemerkt zu werden – über eine Regenrinne vom Balkon nach unten gehangelt. Er bestritt jegliche Verantwortung an dem Sturz seiner Frau.
Anwalt Fava hat Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft eingebracht, die dazugehörige Verhandlung vor Richter Emilio Schönsberg fand diese Woche am Landesgericht statt. „Es handelte mit Sicherheit nicht um einen Selbststurz, wie im Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft angedeutet wird“, betont der Anwalt, „meine Mandantin ist unter Einwirkung des Ehemannes gestürzt und hat keinen Selbstmordversuch unternommen“.
Die Folgen waren jedenfalls schrecklich. Nach einigen Tagen im künstlichen Koma stellten die Ärzte bei der Frau, die in Meran eine Bar betrieben hatte, einen Bruch der Wirbelsäule fest. Die 25-Jährige sitzt heute im Rollstuhl. Mit ihrem Einwand gegen die beantragte Einstellung des Strafverfahrens gegen den Ehemann geht es indirekt auch um zivilrechtliche Ansprüche.
Richter Schönsberg wird innerhalb von 30 Tagen über den Archivierungsantrag entscheiden.
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