Der Sünder & die Putz
Ein Autofahrer flüchtet in Bozen vor zwei Stadtpolizisten. Für das Landesgericht Bozen ist dies kein Widerstand gegen Amtspersonen.
(tom) Der Freiberufler hatte es offenbar eilig.
Als er im Jahre 2012 zu seinem in der Bozner Sparkassenstraße geparkten Auto zurückkehrte, war ein grüner Zettel hinter dem Scheibenwischer geklemmt. Ein Strafzettel, natürlich.
Doch damit war es nicht getan.
In der Nähe des PKWs standen zwei Stadtpolizisten, die den Autofahrer aufforderten, Führerschein und Fahrzeugbuch vorzulegen.
Der eilige Freiberufler wollte nichts davon wissen. Er startete seinen Wagen und fuhr los. Allerdings stellte sich ihm einer der beiden Polizisten in den Weg. Dieser erklärte später, er habe zur Seite springen müssen, um nicht überfahren zu werden. Kurz darauf lief er dem Davonfahrenden nach und klopfte auf die Seitenscheibe des Autos, wie im Strafprozess gegen den Autofahrer offenbar wurde.
Die Staatsanwaltschaft hat nämlich, auf der Grundlage einer Anzeige der beiden Stadtpolizisten, Anklage gegen den Flüchtenden erhoben – wegen Widerstands gegen Amtspersonen. Ein schweres Delikt mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft.
Am Ende wurde der Angeklagte allerdings von Einzelrichter Carlo Busato freigesprochen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, die Version der beiden Bozner Stadtpolizisten, die im Prozess als Zeugen aussagten, zumindest teilweise dementiert.
„Widerstand gegen Amtspersonen muss sich immer auf eine Amtshandlung beziehen, die im konkreten Fall – in Gestalt eines Strafzettels wegen Falschparkens – bereits erfolgt war“, erläutert der Anwalt Nicola Nettis, der den Autofahrer zusammen mit Corrado Faes verteidigt hat.
Ähnlich sah es Richter CarloBusato, der allerdings den Tatbestand der Weigerung der Herausgabe des Namens erfüllt sah.
Der Autofahrer zahlte daraufhin in Form einer Abgeltung eine Strafe von 180 Euro.
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