Drohende Haftungsklagen
Der Verwaltungsrat der Südtiroler Sparkasse hat entschieden: Die Gesellschafter können demnächst darüber abstimmen, ob gegen die frühere Bankenspitze Haftungsklagen eingereicht werden.
Auf der Gesellschafterversammlung Anfang April musste der Tagesordnungspunkt verschoben werden, weil das Rechtsgutachten noch nicht vorlag. Doch jetzt ist der Weg frei für eine Abstimmung.
Wie mehrfach berichtet, hat die Südtiroler Sparkasse prüfen lassen, ob Haftungsklagen gegen die früheren Bankverantwortlichen sinnvoll sind. Es sollte geklärt werden, inwieweit die ehemaligen Führungsmitglieder verantwortlich für die Rekordverluste in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 waren.
Am Mittwoch teilte die Bank mit, „dass der Verwaltungsrat, auf der Grundlage der Analyse, die von den beauftragten Rechtsexperten durchgeführt wurde, beschlossen hat, der Gesellschafterversammlung die Abwägung einer eventuellen Haftungsklage gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und den ehemaligen Generaldirektor zu unterbreiten.“
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung soll bereits demnächst stattfinden.
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