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Die Rückzahlung

17.500 Südtiroler müssen den Renzi-Bonus von monatlich 80 Euro zurückzahlen. Was die Betroffenen dabei beachten sollten.

Der Steuerdienst hat seit Wochen mit hunderten Steuerzahlern zu tun, die den sogenannten Renzi-Bonus von 80 Euro zurückzahlen müssen, das sie die Voraussetzungen für dessen Erhalt nicht erfüllen. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen der Bonus nicht ausbezahlt wurde, obwohl eigentlich ein Anrecht darauf bestünde.

Die nicht gerechtfertigte bzw. fehlende Auszahlung sind dabei nicht aufgrund von Fehlern im vorausgefüllten Modell 730 erfolgt, sondern aufgrund von Fehlinterpretationen der Steuerzahler oder in vielen Fällen auch der Arbeitgeber.

Im Bezug auf die Aussagen von Landtagsabgeordneten Andreas Pöder von der Bürgerunion präzisiert der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL, dass die Einkommenserklärung nicht der Auslöser für den Fehler war, sondern vielmehr das Instrument für dessen Korrektur darstellt.

„Mittels Modell 730 kann nämlich sowohl der ungerechtfertigt erhaltene Betrag zurückgezahlt, als auch der nicht erhaltene Bonus eingefordert werden“, erklärt Marco Pirolo, Geschäftsführer des Steuerdienstes des AGB/CGIL.

Der Bonus wird monatlich auf dem Lohnstreifen ausbezahlt und zwar in voller Höhe (80 Euro) für Einkommen bis 24.000 Euro, bei höheren Einkommen von 24.000 bis 26.000 Euro entsprechend reduziert.

Der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL lädt alle Steuerzahler ein, zu prüfen, ob der Renzi-Bonus auf dem Lohnstreifen ausbezahlt wird. Sollt ein Anrecht bestehen und der Bonus trotzdem bisher nicht ausbezahlt werden, so kann er mittels Modell 730 oder UNICO auch rückwirkend eingefordert werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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