„Bella idea“
Die italienische Regierung übernimmt einen Vorschlag von Senator Hans Berger: Arbeitnehmer, die kurz vor der Pensionierung stehen, können auf Staatskosten in Teilzeit überwechseln.
Von Matthias Kofler
Vor einem Jahr unterbreitete Hans Berger dem italienischen Arbeitsminister Giuliano Poletti einen interessanten Vorschlag: Arbeitnehmer, die kurz vor der Pensionierung stehen, sollten ihre letzten Dienstjahre in Teilzeit ableisten. Auf diese Weise würden neue Arbeitsplätze frei und man könne die enorme Jugendarbeitslosigkeit in Italien effektiv bekämpfen, zeigte sich der SVP-Senator überzeugt.
Poletti war vom Berger-Vorschlag durchaus angetan und sprach von einer „bella idea“. Nur: Der italienischen Regierung fehlten zu dem Zeitpunkt die finanziellen Ressourcen, um die Idee auch in die Tat umzusetzen.
Nun, ein Jahr später, ist die Ausgangslage eine andere: Ministerpräsident Matteo Renzi hat im Haushalt 60 Millionen Euro freigemacht, mit dem schon heuer für Arbeitnehmer, die kurz vor der Pension stehen, der Umstieg auf Teilzeit finanziert werden kann. Für das kommende Jahr wird die Maßnahme gar mit 120 Millionen Euro unterstützt.
Die Details: Arbeitnehmer, die mindestens 20 Jahre in das Pensionssystem eingezahlt haben und zu Jahresende 2018 das Pensionseintrittsalter von 66 Jahren und 7 Monaten erreichen werden, können ihre letzten Dienstjahre in Teilzeit (40 bis 60 Prozent der bisherigen Arbeitsstunden) ableisten. Dieses individuelle Teilzeitmodell kann für höchstens 36 Monate in Anspruch genommen werden. Für diese Zeit zahlt der Staat figurativ die Sozialbeiträge ein, die dem Arbeitnehmer aufgrund des Teilzeit-Arbeitsvertrags verloren gehen. Dadurch kann der betroffene Arbeitnehmer im Jahr 2019 mit dem vollen Pensionsanspruch in Rente gehen.
Im Moment gilt die Maßnahme nur für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, nicht aber für Beamte. Auch Frauen sind aufgrund der Fornero-Reform derzeit noch vom Teilzeitmodell ausgeschlossen. Der Grund: Die Jahrgänge ab 1953 erreichen erst nach 2018 das gesetzliche Pensionseintrittsalter.
Auf Nachfrage der TAGESZEITUNG erklärt Berger, der auch Mitglied der Arbeitskommission im Senat ist: „Dieses Modell ist eine sehr gute Gelegenheit für Mitarbeiter und Unternehmen. Angestellte, die bereits ein bestimmtes Dienstalter erreicht haben, können im gegenseitigen Einvernehmen auf eine verkürzte Arbeitszeit umsteigen. Den Ausgleich zahlt der Staat. Das ist eine Chance für die Jungend und eine Chance für jene Arbeiter, die ein Leben lang gearbeitet haben und nun einen erleichterten Arbeitstag haben können.“
Hans Berger bezeichnet die Maßnahme der italienischen Regierung als „Meilenstein“. Der SVP-Senator will sich dafür einsetzen, dass das Recht auf Teilzeit schnellstmöglich auch auf die Beamten und Frauen ausgedehnt wird. Südtirol jedenfalls habe eine Vorreiterrolle wahrgenommen, da auch das Personalgesetz von Landesrätin Waltraud Deeg ein derartiges Teilzeitmodell – allerdings nur für Landesbeamte – vorsehe. Dieses Modell sei jedoch von der italienischen Regierung verwässert worden.
Jetzt hat der Staat denselben Weg wie die Autonome Provinz eingeschlagen. Damit stehen die Chancen gut, dass auch Landesbedienstete in Zukunft vor dem Rentenantritt das Recht auf Teilzeit voll in Anspruch nehmen können, mit geringerem Lohn aber vollem Rentenanspruch.
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