Aufenthaltsverbot für Schläger
Das Gericht erlässt gegen den 23-jährigen Albaner Fatmir Muhaj ein Aufenthaltsverbot für Südtirol. Der Mann hatte einen Bozner Stadtpolizisten tätlich angegriffen.
Der Vorfall ereignete sich am 13. April in einer Bar im Zentrum Bozens.
Fatmir Muhaj soll einen Stadtpolizisten bedroht und verletzt haben, der ihm am Vorabend bei einer Fahrzeugkontrolle begegnet war. Der 23-jährige Albaner hatte keinen Führerschein, gab falsche Angaben zu seiner Person und flüchtete vor dem Polizisten.
Zufällig trafen die beiden am nächsten Tag wieder aufeinander. Zunächst in der Nähe eines Geschäftes, wo Muhaj den Polizisten lautstark angeschrien und bedroht haben soll, und danach in einem Lokal.
Wie die Polizei mitteilt, war der Albaner mit vier Kollegen unterwegs. Als er den Beamten sah, ging er auf ihn zu, schubste ihn und schlug ihn mit einem Glas ins Gesicht und an den Hals. Dabei wurde der Polizist erheblich verletzt.
Der Mann ist polizeibekannt, unter anderem wegen Drogenhandels, häuslicher Gewalt und Stalkings.
Am Samstag wurde gegen Fatmir Muhaj ein Aufenthaltsverbot für die Provinz Südtirol erlassen. Auch gegen die vier Begleiter wird ermittelt.
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