Monetäres Chaos
Thomas Widmann zieht seinen Gesetzentwurf zur Kürzung des LH-Gehaltes vorerst wieder zurück. Scheitert der Präsident beim größten Vorhaben seiner Amtszeit?
Von Matthias Kofler
Christian Tschurtschenthaler hat zu Wochenbeginn eine Mail von Landtagspräsident Thomas Widmann erhalten. Darin wird der Vorsitzende der 3. Gesetzgebungskommission gebeten, die für Freitag angesetzte Ausschusssitzung abzublasen. Auf der Tagesordnung hätte die Behandlung des Gesetzentwurfs zur Kürzung der Gehälter der Regierungsmitglieder gestanden, die das Landtagspräsidium unlängst vorgelegt hatte.
Die Thematik müsse „aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts noch einmal rechtlich genauestens überprüft werden“, schreibt Widmann.
Christian Tschurtschenthaler schließt nicht aus, dass der Entwurf komplett zurückgezogen wird. „Dazu müssen wir uns aber noch intern absprechen“, sagt der SVP-Politiker. Thomas Widmann droht, an dem wohl größten Projekt seiner Amtszeit zu scheitern.
Der Präsident hatte vor einem Jahr angekündigt, die Gehälter der Mitglieder der Landesregierung an das staatliche Monti-Dekret anzupassen. Die Rechtsgutachten, die der Landtag anfertigen ließ, sähen keinen autonomen Spielraum für Südtirol vor. LH Arno Kompatscher würde demnach statt 19.200 Euro nur mehr 9.800 Euro brutto verdienen. Das Widmann-Gesetz hätte vorgesehen, diese Kürzungen mittels steuerfreier Funktionszulagen (3.300 für den LH, 3.100 Euro für die Landesräte) ein wenig abzufedern.
Nun aber gibt es große Zweifel an der Vorgehensweise des Präsidiums. Laut dem Rechtsexperten Karl Zeller ist Südtirol nämlich nicht verpflichtet, bei den Gehältern den Sparstift anzusetzen. „Es gibt überhaupt keinen Handlungsbedarf“, meint der SVP-Senator. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gehe seit zwei Jahren in eine klare Richtung: In jenen Bereichen, die Südtirol selbst finanziere, dürfe das Land auch autonom über die Ausgaben befinden.
Zeller verweist in dem Zusammenhang auf zwei Urteile: So hat das Verfassungsgericht jüngst zwei Rekurse der italienischen Regierung – einen zum Bettenabbau in den Spitälern und einen weiteren zu den Gebühren auf die Verträge der Gemeindesekretäre – mit genannter Begründung abgeschmettert.
Karl Zeller folgert daraus: „Das Land muss sich nicht an das Monti-Dekret anpassen, da es den Landtag selbst finanziert.“ Darüber hinaus habe die Regierung das aktuelle Gesetz zu den Gehältern nie angefochten. Wenn der Landtag trotzdem noch befürchte, auf rechtlich wackeligen Beinen zu stehen, empfiehlt der Senator, die Gehälter mittels eines Satzungsgesetzes zu regeln. Das sei ein „bombensicherer Weg“, weil ein solches Satzungsgesetz von Rom nicht mehr angefochten werden könne.
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