Halboffene Tür
Kommissär Michele Penta ratifiziert die Programmatische Vereinbarung zum Benko-Projekt. Währenddessen bemüht sich die Erlebnishaus GmbH, sie mit in den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht hineinzupacken. Das Gericht entscheidet in wenigen Tagen.
Von Thomas Vikoler
Zwei Rekurse und ein großes Thema: Das Kaufhaus-Projekt am Bozner Busbahnhofareal. Die Diskussion darüber hätte nach Ansicht der Anwälte der Erlebnishaus GmbH, Daniel Ellecosta und Hans Magnus Egger, gestern am Verwaltungsgericht gar nicht stattfinden sollen. Sie beantragten eine Vertagung, die der Richtersenat unter Vorsitz von Terenzio Del Gaudio allerdings ablehnte.
Damit wurde klar. Die Richter der Gerstburg wollen ein Urteil zu den beiden Rekursen der Erlebnishaus GmbH (den Beschluss des Stadtrates zur Ausschreibung vom 25. Juni 2014 und das Spagnolli-Dekret vom September 2015) fällen. Die Diskussion zu den beiden Rekursen dauerte gestern rund eine Stunde, danach blieb lediglich eine Frage offen.
Nämlich: Wird auch die zweite Programmatische Vereinbarung zwischen Gemeinde Bozen und René Benkos KHB GmbH mit in den Rechtsstreit hineingepackt oder nicht. Die Erlebnishaus-Anwälte stellten einen entsprechenden Antrag, zu dem in den nächsten Tagen eine Präsidialverfügung erlassen wird. Nach ihren Vorstellungen soll also in einem Abwasch über alle Fragen zum Requalifizierungs-Projekt am Busbahnhofareal entschieden werden.
Dies auch wegen einer unerwarteten zeitlichen Überschneidung der gestrigen Verhandlung mit dem laufenden Benko-Verfahren. Kommissär Michele Penta hat die vor zweieinhalb Wochen unterzeichnete Programmatischen Vereinbarung infolge der Bürgerbefragung gestern Nachmittag anstelle des Gemeinderates ratifiziert. Die Landesregierung sollte dies am Rande der heutigen Regionalratssitzung in Trient tun.
Die Erlebnishaus GmbH möchte laut ihrem gestrigen Antrag an das Verwaltungsgericht die Zeit eingeräumt bekommen, diese jüngsten Verwaltungsakte von Land und Gemeinde anfechten zu können.
Die Anwälte der übrigen Verfahrensparteien – KHB, Land Südtirol, Gemeinde Bozen und die Virgl-Eigentümer-Gesellschaft BBG, die sich ebenfalls eingelassen hat – forderten gestern die Ablehnung des Aufschubs. Sie sind der Ansicht, dass der weitere Verlauf des Benko-Verfahrens nicht behindert werden darf, die Tür zu einer richterlichen Entscheidung zu schließen sei. „Es ist natürlich in unserem Interesse, dass möglichst bald mit den Bauarbeiten begonnen werden kann“, sagt BBG-Anwalt Igor Janes.
Eines ist klar: Lehnt das Verwaltungsgericht in Kürze den Aufschubs-Antrag der Erlebnishaus GmbH ab, sinken die Verhinderungs-Chancen für die Gesellschaft der Bozner Kaufleute, die 2014 ein Konkurrenz-Projekt gegen den Benko-Vorschlag eingebracht hatte.
In diesem Fall würde das Verwaltungsgericht in rund zwei Monaten über alle behängenden Rekurse – auch jenen der KHB GmbH gegen den ablehnenden Beschluss des Bozner Gemeinderates vom 25. Juli 2015 – entscheiden.
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