Die Glasfaser-Regeln
Neubauten müssen ab sofort über geeignete Anschlusspunkte für das Glasfasernetz verfügen. Die Landesregierung hat am Dienstag Richtlinien erlassen.
„Mit den Bestimmungen, die heute von der Landesregierung genehmigt wurden, übernehmen wir zum einen die staatlichen Vorgaben und kommen zum anderen auch dem Wunsch der Gemeinden nach einer einheitliche technischen Regelung nach“, erklärt IT-Landesrätin Waltraud Deeg.
Ziel der Richtlinien ist es, in der Planungs- und Ausführungsphase die notwendigen Infrastrukturen für die Glasfaserverkabelung der Gebäude vorzusehen, sei es für bestehende Gebäude als auch für Neubauten. „Dadurch soll ein problemloser Anschluss an das Glasfasernetz zum Vorteil der Endkunden gewährleistet werden“, so Landesrat Richard Theiner, der die technischen Richtlinien der Landesregierung gemeinsam mit Deeg vorgelegt hat.
Über das Glasfasernetz soll künftig der gesamte Daten- und Telefonverkehr erfolgen. Das für die schnelle Datenübertragung unattraktive Kupferkabelnetz wird indes progressiv aufgegeben.
Die neuen Richtlinien treten umgehend in Kraft und sind für Neubauten und Gebäudesanierungen Pflicht. Für bereits bestehende Gebäude gelten sie als Empfehlung, um die Verlegung der Glasfaserleitungen zu erleichtern. Ausgearbeitet wurden die technischen Vorgaben von der KimaHaus-Agentur in Absprache mit dem Lenkungsausschuss „#wirvernetzen“, diversen Planungsstudios, Interessensverbänden und im Glasfaserbau spezialisierte Baufirmen.
Nachzulesen sind darin die Pflichtbestimmungen, technische Hinweise, aber auch allgemeine Empfehlungen bei der Verkabelung von Neubauten bzw. bei der Anpassung bestehender Gebäude an die neuen technischen Anforderungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die KlimaHaus-Agentur die nicht bindende Plakette „Gebäude vorbereitet für den Breitbandanschluss“ zur Verfügung.
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