„Konzept muss stimmen“
Die Mietwagenunternehmer im LVH melden sich in der Flüchtlingsdebatte zu Wort. Ihr Appell: „Man dürfe die Verantwortung nicht auf die Busfahrer schieben.“
Über die Auswirkungen der Grenzschließungen auf überregionale Fahrten haben kürzlich Südtirols Mietwagenunternehmer mit ihren Berufskollegen aus Österreich und Deutschland im Rahmen eines 3-Ländertreffens diskutiert. „Die Busfahrer können für illegale Mitreisende, die in Besitz eines nicht regulären Ausweises sind, aber trotzdem einen regulären Fahrschein besitzen, nicht verantwortlich gemacht werden“, unterstreicht der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh Martin Plattner.
Letzthin gab es auch im Bereich des Personentransports Fälle, wo Flüchtlinge versucht haben, in Länder einzureisen, für welche sie eigentlich gar keine Autorisierung besaßen. „Bisher wurde häufig der Busfahrer für die illegalen Passagiere und die damit zusammenhängenden Kontrollen verantwortlich gemacht. Der Chauffeur hat aber allein die Aufgabe, die Gültigkeit des Fahrscheins zu überprüfen, nicht aber die Gültigkeit der Identitätskarte oder des Reisepasses“, erklärte Martin Plattner, Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh im Rahmen des jüngsten 3-Länder-Treffens.
Gemeinsam mit den Vertretern der Omnibusorganisationen in Österreich und Deutschland fordert man nun eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Busfahrern und den Kontrollorganen, damit die Fahrer aus der Verantwortung gezogen werden können.
Diskutiert haben die Vertreter der drei Länder auch über die rigide 2-Fahrer-Besetzung in Frankreich. „Zurzeit lautet die Regelung so, dass ein Fahrer maximal 4,5 Stunden am Stück fahren darf und dann eine Lenk- bzw. Ruhezeit einlegen muss. In Frankreich wird die EU – Verordnung so ausgelegt, dass bei einer 2 – Fahrer – Besetzung das Fahrzeug nach einer Lenkzeit von insgesamt 9 Stunden min. 45 Minuten abgestellt werden muss. Die französischen Kontrollorgane kontrollieren die Einhaltung dieser Regelung genau und bestrafen auch dementsprechend“, so Plattner. Hierzu wurde die Forderung geäußert, eine einheitliche Verordnung für alle EU–Staaten zu beschließen, damit es nicht zur Gefährdung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs sprich Tourismus komme.
Ebenso kritisch beleuchtet wurden die Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bussen in Deutschland. Aktuell müssen in der Bundesrepublik alle neuen Busse mit mindestens einem Platz für Rollstühle ausgestattet sein. „Was nützt aber eine rollstuhlgerechte Einrichtung, wenn die Haltestellen nicht entsprechend umgerüstet werden“, so die einstimmige Meinung der 3-Länder-Vertreter. Ein Umbau der Haltestellen würde einen großen und vor allem auch kostspieligen Einschnitt in die Infrastrukturen bedeuten. „Barrierefreiheit hat nur dann Sinn, wenn das Gesamtkonzept stimmt. Ansonsten werden Kosten und Investitionen umsonst getätigt“, so Plattner.
Weitere Themen, die Platz in der Diskussion der Fachleute fanden war der Arbeitskräftemangel in den drei Ländern, das Lohn- und Sozialdumping im Autobussektor und das neue Mobilitätsgesetz in Südtirol.
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