Transparente Verwaltung
Volksanwältin Gabriele Morandell erhält mit dem neuen Gesetz zur öffentlichen Verwaltung neue Kompetenzen. Was sich für die Bürger ändern wird.
Volksanwältin Gabriele Morandell freut sich über das neue Landesgesetz zur offenen Verwaltung, mit welchem sie neue Zuständigkeiten zur Durchsetzung des Rechts auf Akteneinsicht erhält.
Volksanwältin Morandell erhält mit dem neuen Gesetz, das der Landtag am vergangenen Freitag verabschiedet hat und welches das Verwaltungsverfahren und den Zugang zu den Akten neu regelt, weitreichende Aufgaben bei der Akteneinsicht. Wird dem Bürger innerhalb einer Frist von 30 Tagen der Antrag um Akteneinsicht abgelehnt, kann dieser bei der Volksanwältin Beschwerde einlegen. Sie überprüft daraufhin den Sachverhalt und informiert den Beschwerdesteller und das Amt. In dieser Zeit gilt die Frist für einen entsprechenden Rekurs beim Verwaltungsgericht als ausgesetzt.
„Ich freue mich, dass es in Zukunft verstärkt möglich sein wird, dem Bürger zu helfen und die Frage der Akteneinsicht durch eine Überprüfung von Seiten einer unabhängigen Stelle, wie es die Volksanwältin ist, zu klären. Ein Streitverfahren kann so vermieden werden“, sagt Morandell.
Mit dem neuen Transparenzgesetz werden aber auch weitere bürgerfreundliche Schritte gesetzt. So werden eine allgemeine Verfahrensdauer von 30 Tagen und der Grundsatz der Annahme des Antrages bei Untätigkeit der Verwaltung neu festgelegt.
Die Volksanwältin weist zudem auf Neuerungen hin, die eine deutliche Verbesserung bei Beschwerden gegenüber der Verwaltung bedeuten. „Die Frist für Beschwerden wurde auf 45 Tage verlängert und es ist nun Pflicht, dass der entsprechende Antrag innerhalb von 120 Tagen beantwortet wird.“
Für weitere Informationen können Sie sich gerne direkt an die Volksanwältin wenden, die unter der Rufnummer 0471-301155 oder 3358745355 erreichbar ist.
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