Die Überwachung
Künftig könnte es bei der Autoversicherung günstige Prämien geben – aber nur, wenn Sie sich überwachen lassen.
Dieser Tage befindet der Senat über einen Gesetzesentwurf, der einige Neuigkeiten im Bereich der Autohaftpflichtversicherung mit sich bringt. Unter diesen findet sich auch eine Regelung, die in ganz bestimmten Fällen einen obligatorischen Preisnachlass vorsieht.
So sieht der Entwurf unter anderem auch eine „erhebliche“ Reduzierung der Prämie bei Installation einer sogenannten „Black Box“ vor. Dies ist ein Gerät, das im Fahrzeug angebracht wird und das Fahrverhalten des Versicherten aufzeichnet. Auf diese Weise soll dem Versicherungsbetrug entgegen gewirkt werden, das Gerät soll bei der Rekonstruktion von Unfällen helfen und gleichzeitig sollen so die Tarife gesenkt werden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat bereits 2014 zwei konkrete Probleme dieser Geräte aufgezeigt: zum einen die Gesundheitsrisiken und zum anderen der Eingriff in die Privatsphäre.
Durch die Sendeanlage im Gerät, die mit GPS oder eigener SIM-Karte ausgestattet ist, oder über Bluetooth mit dem Smartphone kommuniziert, entstehe eine starke elektromagnetische Strahlung im Fahrzeug. Diese wirke sich schädlich auf die Gesundheit der Fahrgäste aus, und könne die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit des Fahrers negativ beeinflussen. Hinzu komme der erhöhte Bedarf nach Mobilfunk-Diensten, was zur Folge habe, dass noch mehr Mobilfunkantennen an allen erdenklichen Orten aufgestellt werden müssen.
Die VZS betont: „Wer eine Black Box installiert, holt sich de facto einen Spion ins Fahrzeug: einmal installiert, sammelt das Gerät Informationen über das Fahrverhalten des Versicherten und leitet diese an die Versicherung bzw. an eine dritte Gesellschaft weiter. Der Versicherte wird praktisch auf jedem Meter überwacht, und dabei völlig im Dunkeln darüber gelassen, wohin seine Daten fließen und was mit ihnen geschieht.“
Das Gerät bleibt sogar bei abgestelltem Fahrzeug in einer bestimmten Form aktiv. Dafür benötigt es Energie aus der Fahrzeugbatterie. Bei unregelmäßiger Nutzung des Fahrzeuges kann das zu leeren Batterien führen. Sehr zum Ärger der VerbraucherInnen: „Nicht nur, dass das Auto nicht anspringt – die vermeintliche Ersparnis führt in diesen Fällen gar zu unvorhergesehenen Mehrausgaben!“
„Eine Prämienreduzierung ist längst überfällig“, ist VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus überzeugt. „Jedoch werden in diesem Gesetzesentwurf unverhältnismäßige Bedingungen für eine solche festgelegt. Es kann nicht sein, dass die VerbraucherInnen sich das Fahrzeug praktisch verwanzen lassen müssen, um in den Genuss einer Ermäßigung zu kommen. Denn: der nächste Schritt sind dann die sogenannten Telematik-Tarife. Bei denen richtet sich die Höhe der KFZ-Versicherungsprämie nach dem Fahrstil.“
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