Mehr Geld
Ehemalige ANAS-Mitarbeiter erhalten mehr Gehalt als Landesangestellte des Straßendienstes.
Das Land Südtirol hat vor einigen Jahren das Personal der ehemaligen ANAS in den Landesstraßendienst übernommen. Da dem Freiheitlichen Landtagsabgeordneten Walter Blaas Informationen zugetragen wurden, wonach das ehemalige ANAS-Personal finanziell wesentlich besser abgesichert sei als das Landespersonal, reichte dieser eine Anfrage an die Landesregierung ein.
Aus der Antwort von Landesrätin Waltraud Deeg geht nun hervor, dass es in der Tat Unterschiede in der Entlohnung gibt.
Landesrätin Deeg teilt dem Abgeordneten in ihrem Antwortschreiben einleitend mit, dass zum 01.07.1998 202 ehemalige ANAS-Personalkräfte vom Land übernommen worden seien. 96 Personalkräfte der ehemaligen ANAS würden hingegen derzeit noch vom Land entlohnt werden. Es sei hierbei jedoch nicht möglich, einen verallgemeinernden Gehaltsvergleich anzustellen, da jeder individuellen Gehaltsposition eine ebenso individuelle Anstellungsgeschichte vorausgehe. Beim Übergang der ANAS-Angestellten ans Land musste der rechtliche Status und die zustehende Besoldung beibehalten werden. Die Gehaltsunterschiede hätten insofern kollektivvertragliche Gründe, auf die die Landesverwaltung keinen Einfluss nehmen könne, so Deeg.
Auf Blaas‘ Frage, ob die Landesregierung denn bestrebt sei, die Gehaltsunterschiede auszugleichen, entgegnet Deeg, dass die Landesverwaltung bereits in der Vergangenheit in langwierigen Verhandlungen mit den Sozialpartnern eine Verringerung der Gehaltsdifferenzen umgesetzt habe: Zum einen mittels zeitweiligem Einfrieren der Gehaltsentwicklung des ehemaligen ANAS-Personals und zum anderen mittels Einführung der Straßendienstzulage, in deren Genuss ausschließlich das vom Land direkt eingestellte Personal komme. Die der Abteilung Straßendienst zur Verfügung stehenden flexiblen Gehaltselemente, wie z.B. die Leistungsprämie, würden es zudem ermöglichen, gemäß geltenden Kriterien die Gehaltsunterschiede teilweise auszugleichen, erklärt Deeg.
Eine generelle Gehaltserhöhung und somit Angleichung der unterschiedlichen Gehälter sieht die Landesregierung allerdings nicht vor. Eine Anpassung der Gehälter der Landesbediensteten an die höheren Gehälter des ehemaligen ANAS-Personals würde mehrere Tausend Bedienstete betreffen. Damit verbunden sei eine entsprechende Mehrausgabe, welche sich nicht im Rahmen des Stabilitätspaktes befinde. Aus diesem Grund werde der bisherige Weg fortgesetzt und versucht die Gleichbehandlung im gesetzlich möglichen Rahmen auszudehnen, stellt die Landesrätin abschließend klar.
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