Svens Gingerino
Posse im Landtag: Der Rechnungshof verlangt von Sven Knoll 73 Euro zurück – weil er mit Fraktionsgeldern unrechtmäßig Bier, Wein und Gingerino finanzierte.
Von Matthias Kofler
Der Rechnungshof bittet Sven Knoll zur Kasse: Der Fraktionschef der Süd-Tiroler Freiheit soll an einem Abend im Oktober mit Fraktionsgeldern Bier, Wein und Gingerino im Wert von insgesamt 73 Euro finanziert haben. Damit habe der Abgeordnete gegen den „Grundsatz der finanziellen Mäßigkeit“ verstoßen, urteilt der Rechnungshof.
Die Hintergründe einer Posse im Landtag:
Am 16. Oktober 2015 veranstaltete die Fraktion der Süd-Tiroler Freiheit eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Doppelte Staatsbürgerschaft“. Geladen waren hochrangige Experten und Politiker aus aller Herrn Länder, „von Armenien über Finnland bis Brasilien“ – wie es in der Einladung heißt. Wie es sich für solche Tagungen gehört, wurde während und im Anschluss an die Veranstaltung auch das eine oder andere Mal mit einem guten Glas Südtiroler Wein angestoßen.
Der Rechnungshof bemängelt auch nicht die Kosten für die Tagung an sich. Was die Richter vielmehr stutzig machte, sind drei Rechnungen, die von der Fraktion mit dem Titel „Verzehr“ überschrieben wurden. Konkret handelt es sich um – so heißt es in den Abrechnungen des Fraktionssprechers wörtlich – „Quittungen für Bier, Wein und Gingerino“ im Wert von 73 Euro.
Auch das ist auf den ersten Blick nicht weiter verwerflich.
Der Rechnungshof ist in seiner intensiven Recherche aber auf Ungereimtheiten gestoßen. Laut dem Einladungsschreiben, das die Süd-Tiroler Freiheit der Dokumentation der Fraktionsausgaben beigelegt hat, endete die Tagung am 16. Oktober um Punkt 17 Uhr. Die drei Getränke-Rechnungen wurden aber erst um 19:25 Uhr sowie um 00:18 Uhr und 01:19 Uhr des Folgetages ausgestellt.
Der Vorwurf des Rechnungshofs lautet daher: Die Süd-Tiroler Freiheit habe sich auf Steuerzahlerkosten eine kleine Feierabend-Fete mit Bier, Wein und Gingerino gegönnt. Ein mittelnächtlicher Umtrunk falle jedoch nicht mehr in den Rahmen der institutionellen Tätigkeit – zumal die Tagung schon seit sieben Stunden zu Ende war.
Sven Knoll weist die Vorwürfe des Rechnungshofs mit aller Entschiedenheit zurück: Von einer „Party auf Steuerzahlerkosten“ könne wahrlich keine Rede sein. Sämtliche Vortragenden hätten kostenlos referiert. Und wenn ein Gast am Abend noch ein Getränk zu sich nehmen wolle, dann sei daran nichts verwerflich.
In einer Stellungnahme schreibt Knoll:
„An der Tagung haben 13 internationale Referenten teilgenommen, welche für ihre Vorträge kein Honorar (!) bekommen haben und denen lediglich die Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung bezahlt wurden. Da die Tagung erst nach 17 Uhr beendet wurde, konnten die Referenten erst am Folgetag abreisen und haben am Abend im Hotel noch etwas konsumiert, was insgesamt den beanstandeten Betrag von 73 Euro ausmacht.
Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit wird gegen den Entscheid des Rechnungshofes Berufung einlegen, da man offiziellen Gästen, die zudem unentgeltlich arbeiten, nicht verbieten kann, im Hotel etwas zu trinken. Dies umso mehr, zumal es sich bei 13 Referenten um eine durchschnittliche Pro-Kopf-Ausgabe von lediglich 5,61 Euro handelt. Von Verschwendung kann daher keine Rede sein.“
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