Der Pestizid-Beschluss
Eineinhalb Jahre nach der Volksabstimmung verschärft die Gemeinde Mals die Regelungen zu den Pestiziden. Was Sie wissen müssen.
Auf dem Weg zur pestizidfreien Gemeinde hat Mals am Dienstagabend einen Meilenstein gesetzt. Im Gemeinderat wurde eine Verordnung verabschiedet, die drei Maßnahmen vorsieht: die giftigsten Pestizidklassen wurden verboten, die Abstandsregelungen für alle anderen drastisch verschärft und die Förderung der Bio-Landwirtschaft festgeschrieben. Dazu kommen regelmäßige Rückstandsmessungen und – falls diese unerwünschte Ergebnisse bringen sollten – die Ankündigung eines absoluten Verbots.
„Ich weiß, dass dieser Beschluss auf den ersten Blick nicht das ist, was die Bürgerinnen und Bürger von Mals im Herbst 2014 in der Volksabstimmung beschlossen haben“, erklärt dazu Bürgermeister Ulrich Veith, „aber eben nur auf den ersten Blick“.
So sieht die Verordnung etwa ein Verbot der giftigsten Pestizidklassen (also jene, die im alten rechtlichen, aber immer noch gängigen Sprachgebrauch als „giftig“ oder „sehr giftig“ bezeichnet werden) vor. Alle anderen chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel sind zwar de iure noch zugelassen, allerdings wurden für deren Ausbringung neue Abstandsregelungen festgeschrieben.
Bauern, die solche Mittel ausbringen wollen, müssen künftig fünfzig Meter Abstand zu angrenzenden Flächen halten. „Hält man sich die Parzellengröße in Mals vor Augen, kommt das einem Verbot der Mittel gleich“, so Veith. Erlaubt sind dagegen auch in Zukunft biologische Pflanzenschutzmittel.
Großer Vorteil dieses „Umweges“ auf dem Weg hin zur pestizidfreien Gemeinde: die Regelung sei gerichtsfest. „Wir haben uns bei der Ausarbeitung der Verordnung an einer Maßnahme orientiert, die die Gemeinde Malosco auf dem Trentiner Nonsberg schon einmal getroffen hat und die ausjudiziert ist“, so Veith, der ergänzt: „Die Malosco-Regelung hat das Placet der höchsten Instanz, also des Staatsrats in Rom.“
Einen jahrelangen Rechtsstreit, der nach allen anderen Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre, müsse Mals mit dieser Verordnung nicht fürchten, sie könne deshalb auch ohne Verzögerung in Kraft treten.
Neben dem Totalverbot der giftigsten Pestizidklassen und der nun drastisch verschärften Abstandsregelung ist als dritte Maßnahme in der Verordnung festgeschrieben worden, dass die Gemeinde die Biolandwirtschaft auf unterschiedlichsten Wegen fördern wird. So stellt man die Belieferung der gemeindeeigenen Großküchen (etwa der Kindergarten- und Schulmensa) auf Bioprodukte um, kann auch finanzielle Förderschienen eröffnen und behält die Entwicklung der Bioflächen im Auge.
Um die Wirksamkeit der Verordnung zu überprüfen, hat Bürgermeister Veith am Dienstag auch angekündigt, regelmäßige Rückstandsmessungen durchzuführen – sowohl auf den Flächen von Biobauern, als auch anderswo auf dem Gemeindegebiet. „So stellen wir sicher, dass die Regelung hält, was sie verspricht und unsere Bürgerinnen und Bürger keiner gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt sind“, so der Bürgermeister.
Und auch für den Fall, dass diese Messungen nicht die gewünschten Ergebnisse bringen sollten, hat die Gemeinde bereits vorgesorgt: „In diesem Fall sind wir als Gemeinde gezwungen, ein Totalverbot aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel auszusprechen“, so Veith.
Der Grund, den der Bürgermeister nennt: „Der Schutz vor etwaigen Pestizidrückständen ist nicht nur das, was die Bürgerinnen und Bürger in einem klaren Votum bei der Volksabstimmung 2014 verlangt haben, sondern grundsätzlich die primäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung und -politik.“
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