Gerettete Raikas
Die römische Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch einer Sonderregelung für die Südtiroler Raiffeisenkassen zugestimmt.
Die römische Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch einer Sonderregelung für die Südtiroler Raiffeisenkassen zugestimmt.
Laut dem anfänglichen Text des vom Ministerrat erlassenen Gesetzesdekretes zur Reform der italienischen Genossenschaftsbanken hätten sich die Südtiroler Raiffeisenkassen einer gesamtstaatlichen Bankengruppe mit Sitz in Rom anschließen müssen. „Nach langen Verhandlungen und intensiver Überzeugungsarbeit ist es uns gelungen, über einen Abänderungsantrag eine Sonderregelung einzubringen, sodass unsere Raiffeisenkassen eine autonome Bankengruppe bilden können“, freut sich die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard über die erfolgreiche Abstimmung in der römischen Abgeordnetenkammer am Mittwoch.
Die Sonderregelung sieht vor, dass die Südtiroler Raiffeisenbanken eine autonome Bankengruppe bilden können. Dabei dürfen die beteiligten Banken ausschließlich innerhalb der Landesgrenzen tätig sein, ebenso müssen sie ihren Sitz in Südtirol haben. Der italienischen Notenbank obliegt die Festlegung des Mindestreinvermögens. Dies ist der Inhalt des so genannten Südtirol-Passus, der nach einer intensiven Informations- und Sensibilisierungsarbeit bereits Bestandteil des ursprünglichen Reformvorschlages des Zentralverbandes der Raiffeisenkassen in Italien Federcasse war und bekanntlich bei der Verabschiedung des Dekretes im letzten Moment vom Ministerrat gestrichen wurde.
„Durch eine abgestimmte gemeinsame parlamentarische Arbeit ist es dem Südtiroler Team in Kammer und Senat in Rom gelungen, nicht nur die ursprüngliche Sonderregelung wieder einzubringen, sondern sogar noch zu verbessern“, erklärt die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard.
Bei der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer, welche die Regierung an die Vertrauensfrage geknüpft hatte, wurde die Reform der Genossenschaftsbanken verabschiedet. „Dabei hat das Parlament letztendlich der Besonderheit des stark verwurzelten Südtiroler Genossenschaftswesens, des Raiffeisenverbandes und der Raiffeisenkassen Rechnung getragen: Die örtlich verwurzelten 47 Genossenschaftsbanken und die Raiffeisenlandesbank mit über 125.000 Mitgliedern in Südtirol verbindet ein unvergleichliches soziales Engagement, das auf den Gründer Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurück geht“, erinnert Gebhard an die Wurzel der Raiffeisenkassen, die es nur in Südtirol, Österreich, Deutschland und der Schweiz gibt.
Das Genossenschafts- und Bankwesen sei zudem im Südtiroler Autonomiestatut fest verankert, erinnert die Kammerabgeordnete. „Diese Verankerung mit Verfassungsrang, die Solidität und die eingeschränkte territoriale Ausrichtung unserer Raiffeisenkassen haben die Regierung, die Kollegen und Kolleginnen im Finanzausschuss und in der Abgeordnetenkammer letztendlich überzeugt“, so Renate Gebhard.
Der Gesetzestext muss nach der Zustimmung der Kammer nun noch dem Senat zur Abstimmung vorlegt werden, um endgültig in Kraft zu treten.
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