Die Holzhammer-Methode
Der Pflegesicherungs-Hammer: Wer künftig bei einer Kontrolle für das Pflegegeld nicht zuhause wird, dem wird das Geld gestrichen.
„Wer künftig bei einer Kontrolle für das Pflegefeld nicht zu Hause ist oder die Tür nicht aufmacht, weil er grad nicht aus dem Bett kommt und sonst niemand da ist, riskiert, dass ihm das gesamte Pflegefeld gestrichen wird“, warnt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.
„So sieht es nämlich eine neue Hammer-Bestimmung im Sozialomnibusgesetz von Landesrätin Martha Stocker vor, der im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtages verabschiedet wurde. „
Pöder erläutert, dass bislang die Zahlung des Pflegegeldes zeitweilig ausgesetzt wurde, wenn jemand sich einer Kontrolle widersetzte oder wenn jemand mehrmals nicht angetroffen wurde. Erst wenn die Kontrolle nicht möglich war oder eine Weigerung vorlag konnte das Geld gestrichen werden. Künftig soll im Gesetz nur mehr der Widerruf der Zahlung stehen, von einer Aussetzung ist nicht mehr die Rede.
„Insgesamt wird die Regelung zu einer Holzhammermethode. Ich hatte vorgeschlagen, dass man auch noch die Aussetzung der Zahlung drin lässt und erst im Wiederholungsfalle und bei einer erkennbaren Verweigerung der Kontrolle das Pflegegeld gestrichen wird. Mit der von der Landesregierung vorgeschlagenen Formulierung versperrt man sich diesen Weg. Es muss gleich der Holzhammer angewendet werden“, so Pöder abchließend.
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