„Problem des Betreibers“
Der Flughafenausbau muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Auf das Referendum habe das „keinen Einfluss“, glaubt LH Kompatscher.
von Anton Rainer
Das von der Flughafengesellschaft ABD in Auftrag gegebene „Umweltscreening“ reicht nicht aus, um einen Ausbau der Start- und Landebahn zu bewilligen. Das erklärte der Umweltbeirat des Landes am Mittwoch. Die Verlängerung der Piste um 30 Meter muss einer intensiven Prüfung unterzogen werden, weil vor allem im Bereich Lärm „erhebliche Auswirkungen“ zu erwarten seien.
Das Problem: Aufgrund der Komplexität der Materie dürfte das Ergebnis dieser Prüfung nicht vor dem 12. Juni, dem Termin für das Flughafenreferendum, eintreffen.
Keinen Grund, das Datum deshalb zu verschieben, sieht Arno Kompatscher: „Man stimmt ja nicht über Umweltfragen ab, sondern über die Finanzierung der öffentlichen Hand.“, so der LH, „Ich wüsste nicht, welchen Mehrwert der Wähler hat, wenn er wegen der ausstehenden UVP später abstimmen muss.“
Und was, wenn die Einschränkungen der Umweltprüfung einen wirtschaftlich tragfähigen Flughafen nachträglich unmöglich machen?
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ausbau von 30 Metern beanstandet wird“, hofft Kompatscher, „wären die Maßnahmen extrem, wäre das aber das Problem des Betreibers“ – und damit, zumindest für den Probetrieb von fünf Jahren, auch das Problem des Steuerzahlers. Umwelt-Landesrat Richard Theiner, der sein Ja von einem positiven Gutachten des Beirats abhängig machte, hat nun jedenfalls ein Problem: Wird er weiß wählen, wenn die Verträglichkeitsprüfung nicht rechtzeitig eintrifft?
„Jetzt warten wir mal ab“, sagt Theiner, „solche hypothetischen Fragen machen keinen Sinn.“ Mit dem Referendum habe eine Umweltverträglichkeitsprüfung aber in jedem Fall nichts zu tun. „Die Höchstgrenzen stehen“, so der Umweltlandesrat, „die Bevölkerung kann trotzdem abstimmen.“
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