Der neue Markt
Flächen, Standplätze, Ästhetik, Materialien, Beleuchtung oder die zulässige Ware: Wie die neue Ordnung für den Bozner Obstmarkt aussieht.
Der hds- Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt in einer Aussendung die von Seiten der Gemeinde bevorstehende definitive Verabschiedung der neuen Ordnung für den Bozner Obstmarkt. Nach Jahren der Diskussionen und Verhandlungen ist ein für alle Betroffene positiver Konsens gefunden worden, erklärt der hds, der die neue Ordnung als Meilenstein bezeichnet. „Mit der neuem Regelwerk werden nicht nur die bereits bestehenden 21 Marktstände gesichert, sondern es wird zudem eine Weiterentwicklung des Marktes gewährleistet“, sagt dazu die Fachgruppenleiterin der Wanderhändler im hds, Christine Walzl.
Die Ordnung dient dazu, die außerordentlichen historischen und architektonischen Merkmale des Obstplatzes, seine Anziehungskraft für Touristen sowie seinen besonderen Wert als Ensemble zu erhalten. Der Obstmarkt beeindruckt nicht nur durch seine Sortenvielfalt, sondern auch durch die Qualität der angebotenen Waren. Der Markt ist ein landesweit bedeutender Anziehungspunkt für Touristen und soll in Zukunft noch mehr der Aufwertung der einheimischen landwirtschaftlichen Produkte dienen, so der hds.
Kriterien wie Flächen, Standplätze, Ästhetik, Materialien, Beleuchtung oder die zulässige Ware werden in der neuen Ordnung genauestens geregelt. „U.a. ist in der neuen Regelung vorgesehen, dass der Anteil an Trockenobst bei Obst- und Gemüseständen maximal zwanzig Prozent der insgesamt zum Verkauf angebotenen Waren betragen darf. Wird zudem ein Stand aufgelassen, so gibt es ein Vorzugsrecht für Verkaufsstände die lokale Produkte anbieten“, erklärt Walzl. Die Dauer der Standkonzessionen für Verkaufsstände und Kioske beträgt sieben Jahre.
hds-Fachgruppenleiterin Walzl erwähnt einen weiteren wichtigen neuen Aspekt: „Um nicht die Sicht der am Obstplatz angesiedelten stationären Geschäfte und Lokale zu beeinträchtigen, muss jeder Inhaber eines Verkaufsstandes u.a. beachten, dass die Ware in eigens dafür vorgesehenen Behältern (max. 40 bis 50 Zentimeter) ausgestellt werden, die ausschließlich auf der Verkaufsfläche aufgestellt werden dürfen. Es ist untersagt, die Behälter übereinander zu stapeln. Weiters ist das Aushängen von Waren verboten.“
Die bestehenden Marktstände haben nun drei Jahre Zeit, um sich den neuen Regeln und Bestimmungen anzupassen.
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