Alles für die Katz
Die Verteidiger von Chiku-Eigentümer Herbert Raich beantragen die Annullierung des Prozesses – wegen Verletzung der Sprachbestimmungen.
(tom) Die Sprache, eine beliebte Prozesswaffe in Südtirol.
Flavio Moccia und Angelo Polo, die Verteidiger von Herbert Raich, wenden sie nun in ihrem Kassationsrekurs zum Chiku-Urteil an. Der Eigentümer der Wildkatze war am 30. Oktober von Richter Stefan Tappeiner wegen illegaler Haltung eines Wildtieres verurteilt worden – zu einer Geldstrafe von 5.500 Euro.
Damit entschied der Richter gleichzeitig, dass der beschlagnahmte reinrassige Serval (laut Urteil handelt es sich zweifelsfrei um einen solchen) weiterhin im Wildgehege von Semproniano bei Grosseto bleiben muss.
Eine Anfechtung des Urteils ist allein über die Kassation möglich, was die beiden Verteidiger nun getan haben. Einziger Anfechtungsgrund: Die mutmaßliche Verletzung der Sprachbestimmungen bei der Vorladung zur Hauptverhandlung.
Der Angeklagte Herbert Raich hatte ursprünglich für Deutsch als Prozesssprache optiert, durch den Wechsel des Verteidigers wählte er die italienische Sprache.
Im Kassationsrekurs heißt es nun, dass die Vorladung wegen der teilweisen Nicht-Berücksichtigung des Wechsels der Prozesssprache nichtig sei. Kommt die Kassation zum selben Schluss, wird der Prozess faktisch annulliert, die Akten gehen zurück zur Staatsanwaltschaft, die neuerlich Anklage erheben müsste. Mit einem zweiten Prozess als Folge.
Das Ziel der Verteidiger ist vorrangig dieses: Eine „Auslieferung“ des Katers Chiku nach Südafrika zu verhindern. Denn laut Tappeiners Urteil muss das Tier dort in einem geeigneten Wildgehege untergebracht werden. Gelingt es den Verteidigern, das Verfahren zurückzudrehen, wäre das mindestens ein Zeitgewinn für Eigentümer Herbert Raich, der Chiku unbedingt zurückhaben will.
Er hat ja nach dem Urteil angekündigt, auf römischer Ebene nach einer Lösung in seinem Sinne suchen zu wollen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.