Was sagt das Mädchen?
Im Fall der mutmaßlichen versuchten Kinds-Entführung warten alle auf die Aussage des neunjährigen Mädchens.
(tom) Die Lega Nord, die sich im Bozner Wahlkampf befindet, packt die Gelegenheit buchstäblich beim Schopf.
Am Dienstag um 11.30 Uhr lädt sie zu einer Pressekonferenz im Unterlandler Dorf, in dem am vergangenen Mittwoch eine versuchte Entführung stattgefunden haben soll.
Das Motto der Lega: „Ausweisung sofort“.
Das deshalb, weil der mutmaßliche Täter aus Nigeria stammt.
Dabei ist der Fall weiterhin höchst mysteriös – und das Fehlen von Aufnahmen einer Überwachungskamera macht die Aufklärung nicht leichter.
„Mein Mandat beteuert, weder eine Entführung geplant noch versucht zu haben“, sagt Nicola Nettis, der Anwalt des 30-jährige S.E., der seit Mittwoch in U-Haft sitzt. Am Freitag, bei der Haftprüfung mit Voruntersuchungsrichter Walter Pelino, soll S.E. diese Version bekräftigt haben. Er werde ungerechtfertigterweise einer Straftat beschuldigt, nämlich ein neunjähriges Mädchen festgehalten und in die Garage eines Discounter-Supermarktes gezerrt zu haben.
Sicher ist dass der Mann an jenem Vormittag gegen 13.00 Uhr am Eingang des Supermarktes bettelte.
Der in der Provinz Trient wohnhafte Mann mit regulärer Aufenthaltsgenehmigung wollte sich damit angeblich den kargen Lohn etwas aufbessern.
Es gibt eine belastende Zeugenaussage des Vaters des Mädchens, der die versuchte Entführung von einem gegenüberliegenden Fenster aus gesehen haben will. Und die eines Onkels des Mädchens, der in die Garage stürmte, um die Neunjährige zu befreien.
Verteidiger Nettis wendet allerdings ein, dass sich am Eingang des Discounters mehrere andere Personen befunden und nichts von einer Entführung mitbekommen hätten.
Wer hat also was gesehen?
Die Antwort darauf, was tatsächlich passiert ist, soll ein Beweissicherungsverfahren mit dem mutmaßlichen Opfer zeigen. Die Neunjährige soll möglichst bald im Spiegelsaal der Staatsanwaltschaft in der Bozner Cesare-Battisti-Straße unter dem Beistand einer Psychologin angehört werden.
Nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist will Verteidiger Nettis beim Freiheitsgericht die Enthaftung von S.E. beantragen.
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