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Unschuldig im Knast?

mädchen vergewaltigungEin 28-Jähriger aus dem Passeiertal wurde wegen sexueller Gewalt gegen eine 17-Jährige zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Nun hat ihn das Oberlandesgericht voll freigesprochen. Wie geht das?

Von Thomas Vikoler

Drei Jahre und fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Nötigung eines 17-jährigen Mädchens.

So lautete am 24. Juni 2014 das auffallend milde Urteil eines Richterinnen-Strafsenats unter Vorsitz von Carla Scheidle (Beisitzerinnen: Maria Christina Erlicher und Ulrika Ceresara) am Bozner Landesgericht gegen einen inzwischen 30-jährigen Mann aus dem Passeiertal.

Dazu wurden dem mutmaßlichen Opfer 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

AmMontag hat das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Ulrike Segna (Beisitzer: Isabella Martin und Manfred Klammer) den Schuldspruch vollständig aufgehoben – weil keine strafbare Handlung vorliegt.

Wie geht das? Wie können zwei Gerichte aufgrund ein- und derselben Beweislage so unterschiedlich urteilen?

Beniamino Migliucci und Paolo Corti, die Verteidiger des nunmehr Freigesprochenen, haben nämlich in die Berufung keine neuen Beweismittel eingebracht. Sie haben allerdings in ihrer 55-seitigen Verteidigungsschrift auf eine Reihe von Widersprüchen und Falschaussagen (darunter des mutmaßlichen Opfers) hingewiesen und kommen dabei zu einem Schluss: Es kam am Rande einer Party in einem Jugendzentrum eines Vinschger Dorfes zu einem Zusammentreffen ihres Mandanten mit der damals 17-Jährigen, dabei sollen sie sich auch geküsst haben.

Allerdings: „Die Vergewaltigung ist frei erfunden“, sagt Verteidiger Corti.

Die Tat soll sich am 21. März 2009 ereignet haben. Fünf Monate später, kurz vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist, erstattete die junge Frau Strafanzeige gegen den Psairer. In der zweiten Berufungsverhandlung (am Donnerstag hatten Generalstaatsanwalt und Zivilpartei die Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs gefordert) erinnerten die Verteidiger auch an das sonderbare Verhalten des mutmaßlichen Opfers nach der Tat: Küsse mit einem anderen Jungen auf der Party, Zeugen, die sie als gut aufgelegt beschreiben, das Übernachten bei einer Freundin.

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:

  • Was laut den Verteidigerin in jener Nacht wirklich passiert ist.
  • Warum das Berufungsgericht der jungen Frau nicht geglaubt hat.
  • Und: Welche die Motive für die Falschanzeige sein könnten.

 

DETAIL AM RANDE:

Die Verteidiger wollen nun die Rückzahlung der 20.000 Euro Schmerzensgeld beantragen, die ihrem Mandanten auf Antrag der Zivilpartei vom Gehalt gepfändet wurden – und behalten sich eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung vor.

 

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