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„Tölpelhaftes Vorgehen“

raika andreausDer Chef der Verbraucherzentrale, Walter Andreaus, erwartet sich jetzt eine Klagewelle gegen die Südtiroler Raikas.

TAGESZEITUNG Online: Herr Andreaus, in den Augen des SVP-Wirtschaft-Sprechers Josef Tschöll sind Sie ein Verräter, weil sie die Raiffeisenkassen bei der Wettbewerbsbehörde verpfiffen haben …

Walter Andreaus: Die Wettbewerbsregeln sind eines der höchsten Güter, sonst wären wir im Wilden Westen. Die Wettbewerbsbehörde ist nach einer Eingabe unsererseits fündig geworden, sie hat festgestellt, dass fundamentale Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt worden sind. Und die hohen Strafen sprechen für sich.

Die SVP-Wirtschaft befürchtet, dass nun die Kunden die Zeche zahlen müssten.

Da passen schon wir auf, dass sie das nicht tun, das gibt auch der Markt nicht her. Die Raikas könnten ihre Produkte, die eh schon zu den teureren gehören, nicht noch verteuern. In dem Fall wandern die Kunden zur Konkurrenz ab. Und auch die Wettbewerbsbehörde würde nicht zusehen, wie die Raikas ihre Strafe an die Kunden abwälzen. Wissen Sie, was mich überrascht?

Sie werden uns das erklären …

Die SVP-Wirtschaft täte gut daran zu schauen, ob die Raiffeisenkasse auch bei den Betrieben diese Untergrenzen angewendet haben, so wie sie das bei den Privatkunden getan hat.

Haben Sie sich eine so hohe Strafe erwartet?

In dieser Höhe nicht! Wir sind davon ausgegangen, dass alle drei großen Bankengruppen Absprachen machten. Man ist nur bei einer Gruppe fündig geworden, aber da hat es massive Verstöße gegeben. Entsprechend hoch sind die Strafen.

Sind die anderen Bankengruppen sauber, oder wurde nur nichts gefunden?

Da wurde nichts gefunden. Wahrscheinlich haben diese Gruppen sich die Sache auf dem Golfplatz ausgeschnapst. Die Raikas sind viel tölpelhafter vorgegangen, haben – wie man jetzt erfährt – komische E-Mails durch die Gegend geschickt.

Erwarten Sie Klagen von Kunden?

Natürlich! Es gibt eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2015. Diese sieht vor, dass im Falle von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht die Beweislast nicht bei den Konsumenten, sondern bei der anderen Seite liegt. Das heißt, dass die Raikas nun beweisen müssen, dass der Kunde X nicht betroffen war. 

Sie rechnen mit Klagen?

Logisch! Wir bewerten jetzt die Sachlage und werden zuerst eine Schlichtung anbieten. Denn nach dem Urteil der Wettbewerbsbehörde ist klar: Alle Kunden, die zwischen 2007 und 2104 Verträge mit diesen Unterzinsgrenzen hatten, können gegen die Bank vorgehen und die Auszahlung des Differenzbetrages verlangen.

Interview: Artur Oberhofer

LESEN SIE AM DIENSTAG IN DER PRINT-AUSGABE:

  • Verdächtige E-Mails und die Geheimabsprachen: Welche Beweise die Wettbewerbsbehörden gegen die Südtiroler Raikas sammeln konnte.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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