Neue Pendlerbeiträge
Die Landesregierung hat am Dienstag die neuen Kriterien für die Pendlerbeiträge festgelegt. Wer ansuchen kann.
Für die Beitragsvergabe für Fahrkosten für Arbeitnehmer hat die Landesregierung am Dienstag auf Antrag von LR Florian Mussner neue Kriterien festgelegt, die den Vorgaben der EU entsprechen. „Unterstützt werden sollen jene, die einen weiten und umständlichen Weg zur Arbeit haben“, so der LR. Die Beitragsgesuche für 2015 sind zwischen 1. April und 30. Juni online einzureichen.
Bei den Kriterien für die Beiträge für Fahrkosten für Arbeitnehmer hat die Landesregierung vor allem in Bezug auf den üblichen Aufenthaltsort Anpassungen an die Vorgaben der Europäischen Union gemacht was den üblichen Aufenthaltsort und den Arbeitsplatz betrifft.
Wie die neue Kriterien vorsehen, können nun Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen gearbeitet haben, um einen Fahrkostenbeitrag ansuchen, wenn sie von ihrem üblichen Aufenthaltsort in der Europäischen Union oder in der Schweiz zum Arbeitsplatz in Südtirol pendeln müssen oder vom üblichen Aufenthaltsort in Südtirol zum Arbeitsplatz in der EU oder in der Schweiz.
Anspruch auf einen Pendlerbeitrag haben nur Pendler, die mehr als 18 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst im (mindestens) Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen Kriterien wie die Entfernung der nächsten Haltestelle, die Übereinstimmung von Arbeitszeiten und Fahrplänen sowie die Wartezeiten. Schließlich wurde auch eine Grenze bei einem Bruttogesamteinkommen von 50.000 Euro gezogen, bei deren Überschreiten kein Beitrag mehr gewährt wird. Als Einheitsbeitrag pro Kilometer hat die Landesregierung 0,05 Euro festgelegt. Mehr an Beitrag bekommen Fahrgemeinschaften.
Ansuchen um einen Fahrtkostenbeitrag für das abgelaufene Jahr gehen an das Landesamt für Personenverkehr, und zwar ausschließlich online und im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni. Für die Beitragsgesuche in Bezug auf das Jahr 2015 kommen laut Mobilitätslandesrat Mussner bereits die neuen Kriterien zur Anwendung. Für die noch nicht ausbezahlten Beitragsgesuche von 2014, für die die Gelder bereits zweckgebunden sind, werden die im jeweiligen Zeitraum gültigen Kriterien angewandt.
Landesrat Mussner erinnert daran, dass pro Jahr mehrere tausend Ansuchen behandelt werden müssen.
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