Die Millionen-Strafe
Hammer-Urteil der Wettbewerbsbehörde: Mehrere Südtiroler Raiffeisenkassen müssen wegen Kartellbildung über 26 Millionen Euro Strafe zahlen.
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat das im Jahr 2014 gegen einige Lokalbanken eröffnete Verfahren nun abgeschlossen. Sie ist dabei zum Schluss gekommen, dass einzelne Raiffeisenkassen zusammen mit dem Raiffeisenverband und der Raiffeisen Landesbank ein Kartell gebildet und damit gegen die Bestimmungen zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben. Mit dieser Entscheidung geht die Verhängung hoher Verwaltungsgeldbußen einher.
Die verschiedenen Südtiroler Raikas müssen über 26 Millionen Euro zahlen!
Auslöser für das Verfahren war eine Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol bei der Wettbewerbsbehörde im Dezember 2013, die bei einem Darlehensvergleich zwischen Südtiroler Volksbank, Südtiroler Sparkasse und einigen Raiffeisenkassen eine Übereinstimmung bei der Preisgestaltung festgestellt hat: Alle befragten Banken meldeten die Anwendung eines Mindestzinssatzes im Ausmaß von 3 Prozent. Die Verbraucherzentrale schloss daraus, dass dieser Mindestzinssatz abgesprochen sein könnte.
Die Wettbewerbsbehörde leitete daraufhin gegen die genannten Banken Ermittlungen ein, die Anfang 2015 auf den Raiffeisenverband Südtirol, die Raiffeisen Landesbank und 14 Raiffeisenkassen ausgedehnt wurden.
Der Vorwurf der Absprache zur Anwendung eines einheitlichen Mindestzinssatzes zwischen den Lokalbanken konnte nicht bestätigt werden. Dem Raiffeisenverband, der Raiffeisen Landesbank und einigen Raiffeisenkassen wird hingegen ein nicht wettbewerbskonformer Informationsaustausch mit dem Ziel der Koordinierung der Marktpolitik und damit Kartellbildung vorgeworfen, dies insbesondere bei der Bepreisung von Wohnbaudarlehen.
Herbert von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes, dazu:
„Die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde trifft uns hart und ist nach unserem Verständnis nicht nachvollziehbar. Mit dieser Entscheidung wird das genossenschaftliche Prinzip an sich in Frage und an den Pranger gestellt. Was wir tun, ist nichts anderes als eine genossenschaftliche Zusammenarbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, die wir seit über 100 Jahren pflegen und die auch im deutschsprachigen Ausland ähnlich funktioniert“.
Raiffeisen wird gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde alle Rechtsmittel ausschöpfen und beim zuständigen Verwaltungsgericht Rekurs einlegen. Es sind insgesamt um die 26,3 Mio. Euro an Verwaltungsgeldbußen verhängt worden, die die anstehenden Jahresabschlüsse der betroffenen Banken und des Raiffeisenverbandes belasten.
DIE HINTERGRÜNDE LESEN SIE AM SAMSTAG IN DER PRINT-AUSGABE.
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