Freispruch für Neumair
Der Bozner Rechnungshof erklärt das Verfahren gegen den früheren Landesbeamten Karl Hubert Neumair für verjährt.
(tom) Im Falle eines Schuldspruchs hätte den ehemaligen Landesförster eine dicke Schadensersatzzahlung erwartet. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof forderte von ihm die Zahlung von 369.873 Euro. Die mutmaßlichen Einnahmen des Mannes aus Pfunders, die er zwischen 2007 und 2009 mit unerlaubter beruflicher Nebentätigkeit als Betreiber von Internet-Shops für Jagdwaren verdiente.
Doch Neumair ist nun von der Rechtsprechenden Sektion freigesprochen worden.
Wegen Verjährung der vermeintlichen unerlaubten Nebentätigkeit.
Sie übernahm damit das Argument von Neumairs Anwalt Martin Mairhofer, der darauf hingewiesen hatte, dass die Landesverwaltung bereits am 23. Oktober 2008 über den Tatbestand Bescheid wusste und die Staatsanwaltschaft in jenem Jahr ein Ermittlungsverfahren aufnahm.
Also: Verjährung.
Hubert Neumair, der seine Internet-Shops inzwischen hauptberuflich betreibt (er hat sich mit der Landesverwaltung auf einen gerichtlichen Vergleich im Arbeitsrechtsverfahren geeinigt), muss auch keine Verfahrensspesen zahlen.
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