Erfundene Manöver
Zwei Leiferer Carabinieri kassierten von ihrem Kommando Geld für Übungen und Manöver, die nie stattfanden. Nun bittet sie die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof zur Kasse.
(tom) Einerlei ob sie einen Unterschlagung oder ein Betrug begangen haben – G.P. und G.M., zwei inzwischen pensionierte Carabinieri, die in der Leiferer Guella-Kaserne stationiert waren, sind eher keine Genies. Dennoch glaubten sie, die Zahlstelle ihres Kommandos überlisten zu können.
G.P. und G.M. präsentierten Abrechnungen über Übungen, Manöver und sonstige nicht über den monatlichen Sold zu verrechnende Tätigkeiten.
Mit einem Schönheitsfehler: Sie waren frei erfunden.
Gegen die beiden Carabinieri wurde am Militärgericht Verona ein Strafverfahren eingeleitet. Ergebnis: Einer der beiden Ordnungshüter erhielt im Rahmen eines Vergleichs zwei Jahre Haft bedingt wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder, der zweite in einem Hauptverfahren drei Jahre und zwei Monate Haft. Diese Strafe wurde in der Berufung auf zwei Jahre herabgesetzt und als Betrug klassifiziert.
Am Donnerstag fand am Bozner Rechnungshof eine Verhandlung statt, auf der kuriose Fall noch einmal aufgerollt wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert von G.P. und G.M. nämlich Schadenersatz in der Höhe von 150.000 Euro: 75.000 Euro für den durch die erfundenen Übungen kassierten Zusatzzahlungen, 75.000 durch den dadurch angerichteten Image-Schaden.
Die Einwände der Verteidigung: Für Unterschlagung und Betrug gemäß dem Militärstrafrecht sei ein Imageschaden nicht vorgesehen. Außerdem seien die im Jahre 2010 im Rahmen einer internen Kontrolle entdeckten Delikte inzwischen – was das Schadenersatzverfahren am Rechnungshof betrifft – verjährt. Die Verteidigung beantragte folglich einen Freispruch.
Schuldig gesprochen wurde nun vom Rechnungshof ein Heeres-Kollege der beiden gar nicht so schlauen Carabinieri: Gegen ihn war beanstandet worden, sich durch eine unerlaubte Nebentätigkeit neben seinem hauptberuflichen Militärdienst beim 5. Alpini-Regiment in Sterzing einen finanziellen Vorteil verschafft zu haben. Der Soldat, so der Vorwurf, habe nach seinem Dienstantritt weiter ein Möbelgeschäft in der Fuggerstadt betrieben (er selbst sagt, sein Vater und nicht er habe das Geschäft weitergeführt).
Der Rechnungshof verurteilte ihn dennoch zur Zahlung von 30.000 Euro – die Staatsanwaltschaft hatte 80.000 Euro gefordert.
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