Bittere Niederlage
Das Land muss für 14 verlorene Gerichtsprozesse blechen, in denen mit Unternehmern um Grundstücke und Bauaufträge gestritten wurde.
Von Matthias Kofler
Es war eine Premiere im Hohen Haus.
Der 3. Gesetzgebungsausschuss im Landtag hat sich gestern mit einem Gesetzentwurf befasst, der die Kosten für verlorene Gerichtsprozesse des Landes beinhaltet. Laut dem staatlichen Dekret zur Harmonisierung der Haushalte ist das Land verpflichtet, sämtliche außerordentlichen Änderungen am Haushalt im Landtag zu behandeln. Ein einfacher Beschluss durch die Landesregierung reicht mit Beginn dieses Jahres nicht mehr aus.
Aus diesem Grund hat Landeshauptmann Arno Kompatscher einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Landtag die Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten aus vollstreckbaren Urteilen anerkennt. „Mit diesem Gesetz“, so erklärt Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler, „wird die Rechtmäßigkeit von Ausgaben anerkannt, zu denen das Land aufgrund von Gerichtsurteilen verpflichtet ist.“ Laut den neuen Harmonisierungsbestimmungen zu den öffentlichen Haushalten muss die Rechtmäßigkeit dieser Ausgaben binnen 60 Tagen vom Landtag per Gesetz anerkannt werden. „Verstreicht diese Frist ergebnislos, ist die Rechtmäßigkeit der genannten Verbindlichkeiten als gegeben anzusehen“, so Tschurtschenthaler.
In besagtem Gesetz geht es konkret um 14 Gerichtsprozesse, aus denen das Land Südtirol jeweils als Verlierer hervorging. Pro Jahr ist die Autonome Provinz durchschnittlich in über 500 Verfahren verwickelt.
Erwähnenswert sind zwei der genannten Prozesse: So hat das Oberlandesgericht Bozen das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten der Oberalp AG verurteilt. Das Unternehmen hatte gegen den Schätzwert eines Grundstücks in der Bozner Industriezone rekurriert. Die Strafe für das Land beläuft sich auf insgesamt 30.344,20 Euro. Diese Schuld umfasst 20.523,88 Euro für Prozesskosten, 3.078,58 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 944,10 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von vier Prozent und 5.541,33 Euro für Spesen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Schlecht für das Land ist auch der Prozess gegen die Gesellschaft Oberosler vor dem Landesgericht Bozen ausgegangen. Das Unternehmen hat sich auf dem Klageweg Zusatzleistungen bei einem Bauauftrag erstritten. Gesamtkosten für das Land: 43.139,60 Euro plus 8.981,16 Euro Zinsen.
Die Opposition hat am Donnerstag keinen allzu großen Widerstand gegen den Gesetzentwurf geleistet. „Das hätte wenig Sinn“, erklärt Paul Köllensperger vom Movimento 5 Stelle. Das Land sei schließlich verpflichtet, für verlorene Prozesse finanziell geradezustehen. Ansonsten drohe eine Vertragsstrafe.
Der Entwurf wurde mit vier Ja-Stimmen (Christian Tschurtschenthaler, Albert Wurzer, Dieter Steger und Maria Hochgruber Kuenzer) bei drei Enthaltungen (Roland Tinkhauser, Paul Köllensperger und Hans Heiss) gutgeheißen.
Der verabschiedete Gesetzentwurf wird aufgrund seiner Dringlichkeit auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt.
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