Die Notfall-Strategie
Die Landesregierung hat – wie von der EU-Richtlinie vorgesehen – einen Risikoplan für Hochwasserereignisse verabschiedet.
Nach den verheerenden Hochwasserereignissen in Mitteleuropa zu Beginn des Jahrtausends hat die EU die Hochwasserrahmenrichtlinie erarbeitet, die 2007 in Kraft getreten ist. Die fortschreitende Ausdehnung der Wohngebiete, der Produktionsstätten und der Infrastrukturen der vergangenen Jahrzehnte hat dazu geführt, dass diese Zonen auch in hochwassergefährdete Gebiete vorgedrungen sind.
„Auf diesen Wandel“, unterstreicht Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler, „der auch die Gesellschaft und die Umwelt betrifft, muss mit neuen Strategien in Bezug auf Sicherheit und Hochwasservorbeugung reagiert werden. Es gilt, negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaftsaktivitäten der Gesellschaft zu vermeiden.“
Für die Umsetzung in den einzelnen Staaten sind mehrere Phasen vorgesehen: Von der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos über Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bis zu den Hochwasserrisikomanagementplänen, die alle sechs Jahre zu aktualisieren sind. Die ersten beiden Phasen sind schon abgeschlossen, nun wurde der Hochwasserriskomanagementplan erarbeitet. Koordiniert wurde die Erstellung des Planes von Pierpaolo Macconi, Mitarbeiter in der Agentur für Bevölkerungsschutz.
Aufgrund des Sonderstatutes hat Südtirol primäre Gesetzgebungsbefugnis in den Bereichen der EU-Richtlinie, und zwar im Hinblick auf Hochwasserschutz, Katastrophenvorbeugung und -bewältigung und Raumordnung. Daher hat die für den Hochwasserschutz zuständige Agentur für Bevölkerungsschutz einen eigenen Hochwasserrisikomanagementplan erarbeitet, der mit den Plänen des Distriktes Nord-Ost-Italien koordiniert und abgestimmt ist.
Das Dokument umfasst eine umfassende Beschreibung des Ist-Zustandes im Bereich Hochwasserrisikomanagement. Enthalten sind alle wesentlichen Aktivitäten, Planungen und Instrumente, welche die Landesbehörden und Gemeinden auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen des Zivilschutzes derzeit haben und nutzen.
Bereits in der Vergangenheit hat sich der Umgang mit naturbedingten Risiken in Südtirol bewährt, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einsatzkräften hat die Schäden bei Naturereignissen und deren Folgen auf die Bürger auf ein vertragbares Minimum reduziert. Wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagementplanes ist die Auflistung der Maßnahmen, die in den kommenden Jahren getroffen werden, um das Hochwasserrisiko zu minimieren. Angegeben sind auch die Zuständigkeiten. Ist-Zustandsbeschreibung und Maßnahmen betreffen den Umgang mit dem Hochwasserrisiko und dabei die Phasen Vorsorge, Schutz, Vorbereitung und Wiederaufbau sowie Bewertung.
„Mit diesem Instrument“, unterstreicht Rudolf Pollinger, Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, „hat die Agentur für Bevölkerungsschutz ein strategisches Instrument zum umfassenden Umgang mit Hochwasserrisiken erarbeitet und eine sehr gute Grundlage für Planung und Umsetzung von Aktivitäten und Maßnahmen für die kommenden Jahre“.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.