Schaels geheime Pläne
Der ASGB schlägt Alarm: Sanitäts-„General“ Thomas Schael wolle die Einheitliche Vormerkstelle, EDV, Arbeitsmedizin und andere nicht sanitäre Leistungen privatisieren.
Der ASGB schlägt Alarm!
In einen offenen Brief an die Landesregierung warnt die Gewerkschaft vor den Reformplänen des Generaldirektors im Sanitätsbetrieb, Thomas Schael, die – laut ASGB – „weitreichende Folgen“ haben könnten und ganz und gar nicht im Sinne des Personals und der Patienten seien.
Laut ASGB habe der Generaldirektor die Absicht, die „nicht sanitären Leistungen“ (Einheitliche Vormerkungsstelle, EDV, Wartung der Hardware, Arbeitsmedizin, Lohnverwaltung, Medizintechnik, Magazine, Ökonomatsdienste, usw.) zu privatisieren – weil sie keinen Auftrag des Sanitätsbetriebes darstellten.
In der Aussendung des ASGB heißt es wörtlich:
„Uns Gewerkschaften hat Dr. Schael mitgeteilt, dass die Auslagerung nur eine der möglichen Optionen sei und dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Mitarbeiter/innen haben uns allerdings darüber informiert, dass der Generaldirektor in verschiedenen Treffen die Auslagerung von Diensten so gut als beschlossen angekündigt hat.
Wir verweisen darauf, dass wir eine solche Entscheidung nicht akzeptieren, da mit den Privatisierungen der Proporz und die Zweisprachigkeit umgangen wird.“
Auch volkswirtschaftlich gesehen brächte eine Privatisierung Nachteile, glaubt der ASGB.
Gelder blieben womöglich nicht im Land, Steuergelder flössen nicht mehr in den Landeshaushalt.
Hier könne als Beispiel die mögliche Auslagerung der einheitlichen Vormerkungsstelle dienen, welche im Falle einer Ausschreibung ohne weiteres auch ins Ausland vergeben werden könnte.
Der ASGB in dem Offenen Brief weiter:
„Im Landesgesetz zur Neuordnung des Gesundheitswesens (Nr. 7/2001) muss für bestimmte Bereiche das alleinige Bestimmungsrecht des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingegrenzt werden. Dies gilt etwa für Auslagerungen, Umstrukturierungen oder für die Reorganisation von Diensten und Abteilungen sowie für die Verwaltungsreform. In diesen Fällen fordern wir die vorherige Genehmigung durch die Landesregierung, welche die Einhaltung der autonomierechtlichen Grundsätze (Proporz und Zweisprachigkeit) überprüfen und garantieren soll.“
Dass die Auslagerung von Diensten eine konkrete Absicht des Generaldirektors sei, zeige sich in seiner gegenwärtigen Personalpolitik: Nachbesetzungen dürften beim Verwaltungspersonal, bei den spezialisierten Hilfskräften aller Bereiche und beim nicht sanitären Personal nur mehr im Ausmaß von 50% erfolgen.
Bereits jetzt hätten Abteilungen mit Patientenaufkommen (z.B. Poliambulatorien, Kardiologie, Telefonzentrale) Schwierigkeiten wegen des fehlenden Verwaltungspersonals. „Aus der Vorgangsweise des Generaldirektors wird ersichtlich, dass bestimmte Dienste personell so dezimiert werden sollen, dass eine Auslagerung gerechtfertigt erscheint und das wenige verbleibende Personal leichter in anderen Abteilungen untergebracht werden kann“, so der ASGB.
Auch die konsequente fehlende Nachbesetzung der Teilstellen, welche bei Rückkehr aus der Mutterschaft durch Umwandlung von Vollzeitverträgen in Teilzeitarbeit entstehen, sowie die Nichtgewährung der Arbeitsreduzierung aus teils schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen sei Teil dieser „verfehlten Personalpolitik“.
Der ASGB abschließend:
„Wir sehen aufgrund der dargestellten Vorgehensweise und inhaltlichen Ausrichtung der Reformpläne des neuen Generaldirektors dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung und fordern Sie daher als politische Entscheidungsträger auf, diesen Privatisierungstendenzen im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken.“
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