Alk ab 18
Der Staat schreibt es schon seit drei Jahren vor: Nun werden auch in Südtirol der Alkohol-Verkauf und Ausschank an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Von Matthias Kofler
Martha Stocker hat sich die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs auf die Fahne geschrieben.
Mit einem am Dienstag verabschiedeten Sammalgesetz hebt die Landesrätin nun das Verbot der Verabreichung und des Verkaufs von alkoholischen Getränken von bisher 16 auf 18 Jahre an.
Damit passt sich das Land an die staatlichen Vorgaben von 2013 an, die ein Alkohol-Verkaufsverbot an Unter-18-Jährige vorsehen. Das Landesgesetz von 2007 sah bislang ein Ausschank- und Verkaufsverbot an Unter-16-Jährige vor. Die heimischen Betriebe haben in der Praxis aber schon das staatliche Gesetz angewandt und keinen Alk an Minderjährige ausgeschenkt.
Zudem werden die sensiblen Orte für das Verbot von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten ausgeweitet: Das Verbot gilt zukünftig auch für das Aufstellen von Spielgeräten in Tabaktrafiken.
Als sensibel werden dabei zusätzlich zu den bestehenden Zonen nicht nur schulische Einrichtungen, Jugendzentren und andere von Kindern und Jugendlichen besuchte Orte, sondern auch alle privaten und öffentlichen Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsdienste eingestuft.
In Gastbetrieben und Tabakläden gänzlich verboten werden Totems, die ein Einsteigen in virtuelle Pokerrooms ermöglichen.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Welche Neuerungen Martha Stocker sonst noch plant.
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