Ungleiche Patienten?
Laut der Freiheitlichen Tamara Oberhofer gilt die Obergrenze von 1575 Patienten bei Südtirols Hausärzten nur für Einheimische – nicht für Nicht-EU-Bürger.
Die auf nationaler Ebene vorgeschriebene Reduzierung der Patientenanzahl sorgt bei den Hausärzten für Unmut. 1575, anstatt der ursprünglichen 2000 Patienten sollen Hausärzte in Zukunft nur noch betreuen dürfen.
Nun behauptet die Freiheitliche Tamara Oberhofer: Einheimische Patienten würden benachteiligt.
Die Landtagsabgeordnete am Donnerstag:
„Ich wurde auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass die Obergrenze von 1575 Patienten nur für Einheimische und italienische Staatsbürger gilt, für Nicht-EU-Bürger, nicht in Südtirol Ansässige und Personen, die nur zeitweilig eine Arztwahl treffen müssen, gilt laut Informationen jedoch die Obergrenze von 1800 Patienten.
Das bedeutet, dass ein Hausarzt, welcher sein Patientenkontingent für Einheimische und italienische Staatsbürger bereits ausgefüllt hat, das Restkontingent bis zu 1800 Patienten lediglich mit Nicht-EU-Bürgern, sich zeitweilig in Südtirol aufhaltenden Personen und im Ausland Ansässigen füllen kann.“
Der Nachteil für die einheimische Bevölkerung bestehe somit darin, dass z. B. Familien kaum noch die Chance haben, ihre heranwachsenden Kinder beim selben Hausarzt in die Patientenliste eintragen zu lassen, so Oberhofer.
Die Arztwahl könnte im folgenden Fall grundsätzlich zum Problem werden, wenn alle praktizierenden Hausärzte das mögliche Kontingent von 1575 Personen bereits ausgefüllt hätten. Vielen Einheimischen bliebe in einem solchen Fall nur noch die private Behandlung, welche mit Kosten verbunden ist.
Auch für die Hausärzte bringe diese ungleiche Obergrenze Nachteile mit sich, denn es bedeute, dass es für sie nur schwer möglich sein wird, neue einheimische Patienten, sprich „Neukunden“ zu erhalten, denn dafür müssten sie die 1575 Patientenobergrenze für Einheimische und italienische Staatsbürger unterschreiten, um wieder einheimische Patienten aufnehmen zu können, merkt die Freiheitliche Landtagsabgeordnete an.
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