Erfolg in Rom
Der Ministerrat in Rom hat am Mittwoch zwei Durchführungsbestimmungen genehmigt. Künftig hat Südtirol die Möglichkeit, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu setzen.
Südtirol wird in Zukunft die Möglichkeit haben, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Landschaft zu setzen. Die Voraussetzung dazu schuf am späten Mittwochabend der Ministerrat in Rom im Beisein von LH Arno Kompatscher, indem er zwei von der Zwölferkommission erarbeitete Durchführungsbestimmungen genehmigte.
„Endlich haben wir als Land Südtirol die Möglichkeit, den Verkehr auf unseren Straßen einzuschränken, um unsere einmalige Landschaft zu schützen und die Umwelt intakt zu erhalten“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Südtirol und auch das Trentino hätten nun die Möglichkeit, sei es durch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder durch Verkehrsbeschränkungen besonders die gemeinsamen Passstraßen zu entlasten.
Der Ministerrat stimmte auch einer zweiten Durchführungsbestimmung zu, bei der es um die Rechnungsprüfung geht. Sie ermöglicht die Einrichtung eigener Kontrollstellen bei den Verwaltungsgerichten in Bozen und Trient. Diese überwachen die Haushaltsführung der lokalen öffentlichen Körperschaften, wobei sie eng mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten.
„Mit der Genehmigung dieser zwei weiteren Durchführungsbestimmungen wird unser autonomer Handlungsspielraum weiter ausgebaut“, freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der allen Mitstreitern für die Vorarbeit dankte. Aus Südtiroler Sicht war die Ministerratssitzung vom Mittwoch auch eine Premiere: Zum ersten Mal begleitete der neue Regionenminister Enrico Costa die Genehmigung einer Durchführungsbestimmung.
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