„Wir wollen raus“
Das Trienter Freiheitsgericht entscheidet über einen Enthaftungsantrag der vier mutmaßlichen, in Südtirol wohnhaften Terroristen. Die sich nun gegen ein Schwurgerichtsverfahren in Bozen entschieden haben.
(tom) Es wird nichts aus dem großen Terrorismus-Schwurgerichtsprozess am Bozner Landesgericht, der am 2. Mai hätte beginnen sollen. Gestern lief die 15-tägige Frist aus, innerhalb der sich die vier Angeklagten für ein verkürztes Verfahren am Landesgericht Trient entscheiden konnten.
Alle vier Tatverdächtigen haben das getan: Die beiden Meraner Abdul Rahman Nauroz und Eldin Hodza, sowie der in Bozen wohnhafte Hasan Saman Jalal und Abdula Ali Salih, der in Klobenstein am Ritten seinen Wohnsitz hat. Der Bozner Anwalt Stefano Zucchiatti, der die drei Letztgenannten vertritt, hat am Dienstag den entsprechenden Antrag am Landesgericht Trient hinterlegt. Er verlangt ein bedingtes verkürztes Verfahren, bei dem jeweils rund 30 Seiten aus den Abschriften der abgehörten Telefonate neu übersetzt werden müssten.
Mit Beteiligung eines Gutachters der Verteidigung. Lässt der Trienter Voruntersuchungsrichter diese Bedingung nicht zu, kommt es zu einem einfachen verkürzten Verfahren aufgrund des Beweis- und Indizienmaterials, das die Staatsanwaltschaft Rom zusammengetragen hat (allein der Haftbefehl umfasst 1.100 Seiten).
Die Vorverhandlung wird voraussichtlich im April stattfinden.
Gestern gab es am Landesgericht Trient eine Verhandlung des Freiheitsgerichts über einen Enthaftungsantrag der Anwälte der vier Südtiroler Tatverdächtigen. Angefochten wird der Trienter Haftbefehl, aufgrund dessen Nauroz, Hodza, Jalal und Salih derzeit in den Gefängnissen von Trient und Bozen einsitzen.
Im Rahmen einer Defensivermittlung wurden Zeugenaussagen von Verwandten und Bekannten der U-Häftlinge zusammengetragen. Tenor: Die Männer seien aktive Muslime, aber keine Terroristen. Die Ergebnisse der Defensivermittlung fließen nun auch in den Prozessakt für das verkürzte Verfahren ein.
Das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Carlo Ancona wird seine Entscheidung zum Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls in den kommenden Tagen bekanntgeben.
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