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Die Verteidigung des der sexuellen Gewalt beschuldigten Reitlehrers Karl Wechselberger verhandelt über Schmerzensgeld – und ein verkürztes Verfahren.
(tom) Ein verkürztes Verfahren bringt eine garantierte Haftreduzierung von einem Drittel. Und wie es derzeit aussieht, will die Verteidigung des Wiesener Reitlehrers Karl Wechselberger ein solches beantragen.
Aus diesem Grund vertagte Richter Walter Pelino die für Montag am Landesgericht angesetzte Vorverhandlung auf den 21. März.
Wechselberger wird von der Staatsanwaltschaft Sex mit einer 15-Jährigen vorgeworfen, laut Anklageschrift sexuelle Gewalt gegen eine Unter-16-Jährige.
Der Reitlehrer bestreitet die Tat nicht, sagte aber im Verhör, er sei durch einen gefälschten Ausweis des Mädchens über dessen tatsächliches Alter getäuscht worden.
Indes laufen Verhandlung mit den Anwälten der Zivilpartei über eine Zahlung von Schmerzensgeld.
Die Auszahlung der Zivilpartei würde Wechselberger im Falle eines Schuldspruchs eine zusätzliche Haftreduzierung bringen.
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