Sieg der Mietnomaden
Obwohl in Südtirol immer mehr Wohnungsvermieter unter dem Phänomen der Mietnomaden zu leiden haben, spricht sich der Landtag gegen minimale Schranken zur Eindämmung des Problems aus.
Von Matthias Kofler
Ein Bericht der TAGESZEITUNG sorgte im Oktober landesweit für Aufsehen: Auch in Südtirol, so der Succus des Artikels, ist die Zahl der sogenannten Mietnomaden im Steigen. Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen und ab einer gewissen Zeit die entsprechende Miete und die Kondominiumspesen nicht mehr verrichten.
Diese Mieter ziehen dann meist in eine andere Wohnung, häufig auch in eine Sozialwohnung des Wohnbauinstituts, ohne die angehäuften Mietschulden zu begleichen.
Allein in den vergangenen Monaten haben sich etwa 30 Vermieter hilfesuchend an die Dienststellen des ASGB gewandt. Die Dunkelziffer der Fälle von Mietnomaden in Südtirol liegt jedoch deutlich höher. „Das Vermieten von Wohnungen ist längst kein Honigschlecken mehr“, erklärte Christian Peintner von der Fachgewerkschaft Wohnbauinstitut beim ASGB gegenüber der TAGESZEITUNG.
Nicht selten würden sich die Mietschulden der Nomaden beim Auszug aus der Wohnung auf mehrere Tausend Euro summieren. „Die Vermieter sind froh, wenn die Mieter eine Sozialwohnung erhalten, aus der Wohnung ausziehen und so aus den Eiern sind – aber richtig ist das nicht“, kritisierte Peintner.
Um diesem Phänomen entgegenwirken zu können, reichte der Abgeordnete Andreas Pöder im Landtag einen Beschlussantrag ein. Demnach sollte die Landesregierung dazu verpflichten, Maßnahmen zu treffen, damit künftig bei der Zuweisung der Mietwohnungen des Wohnbauinstituts auch die vorangegangene Mietsituation mit eventuellen Mietrückständen des Antragstellers berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen Antragsteller bei fahrlässig oder willkürlich herbeigeführten Mietrückständen von der Zuweisung einer Mietwohnung des Instituts so lange ausgeschlossen werden, bis die vorhergehenden Mietrückstände beglichen sind.
„Es geht hier ausdrücklich nicht um jene, die plötzlich in Schwierigkeiten geraten sind und mit der Miete nicht nachkommen“, betonte der Abgeordnete der BürgerUnion, „sondern um Leute, die regelmäßig Wohnung wechseln, um die Miete nicht zu bezahlen.“
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sprach sich gegen den Antrag aus. Private Mietwohnungen und Institutswohnungen seien grundlegend verschiedene Angelegenheiten. Es könne auch sein, dass jemand die Privatmiete nicht bezahlen könne, weil sie zu hoch sei, die WOBI-Miete hingegen sei dem Einkommen angemessen.
SVP-Fraktionsvize Oswald Schiefer meinte: Mietnomaden seien „Einzelfälle“, bei echten sozialen Fällen habe das WOBI geeignete Maßnahmen. Es brauche keinen Landtagsbeschluss, um dem Phänomen zu begegnen, denn es genüge eine Kontrolle durch das WOBI und eine Kaution bei den Privatvermietern.
Elena Artioli (Team Autonomie) plädierte dafür, die Mietbeiträge direkt an die Vermieter auszuzahlen. Damit würde man den genannten Missbrauch verhindern. Sie kenne den Fall einer Frau mit Kindern, die andauernd Wohnung wechsle und die Miete schuldig bleibe. Gerade in Krisenzeiten komme es öfter zu solchen Situationen, die Vermieter dürften deshalb aber nicht als Bank missbraucht werden.
Ein klares Nein kam hingegen vom zuständigen Landesrat Christian Tommasini: „Unter den Säumigen gibt es Schlaue, aber auch echte Sozialfälle. Die öffentliche Hand kann aber nicht auf die Vorgeschichte eingehen.“ Als möglichen Lösungsansatz nannte der PD-Politiker die Einrichtung eines Fonds zum Schutz der Vermieter. Der Antrag wurde schließlich mit elf Ja und 18 Nein abgelehnt.
Das WOBI hat laut Christian Tommasini 1.036 Mahnungen verschickt und 138 Kündigungen ausgesprochen.
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