„Gutes Ergebnis“
Die Volksbank hat den Bilanzentwurf für das Jahr 2015 vorgelegt. Der Reingewinn liegt bei 22,4 Millionen Euro.
Der Verwaltungsrat der Volksbank hat am Freitag den Bilanzentwurf zum Ende des Geschäftsjahres 2015 genehmigt. Es handelt sich um die erste Bilanz nach Inkrafttreten der Integration der Gruppe Banca Popolare di Marostica in die Volksbank.
Das Nettoergebnis zum 31. Dezember 2015 liegt bei 22,4 Mio. Euro und umfasst entsprechend den Vorgaben der internationalen Rechnungslegungsstandards den Beitrag der Gruppe Banca Popolare di Marostica seit dem 1. April 2015.
Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Vermögensbilanz zeigten den positiven Geschäftsverlauf der Bank, so heißt es in einer Aussendung. Das gelte insbesondere für die Volumenentwicklung mit einem Anstieg der direkten Einlagen auf 6.788 Mio. Euro (+ 33,1 %) und der Forderungen gegenüber Kunden auf 6.448 Mio. Euro (+ 25,8 %).
In der Aussendung heißt es weiter:
„Die Zinsmarge beläuft sich auf 132,3 Mio. Euro (+ 19,0 %), die Nettoprovisionen betragen 77,5 Mio. Euro (+ 27,0 %), und das Ergebnis im Zins-/Dienstleistungsgeschäft liegt bei 242,3 Mio. Euro (+ 32,0 %). Die Wertberichtigungen auf Kredite betragen 43,7 Mio. Euro (+ 61,4 %); dies ist auf eine höhere Risikovorsorge zurückzuführen.
Die CET 1 Ratio beträgt 11,2 % und liegt weit über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Kapitalerhöhung, die zum ersten Mal im Bericht zum 31. März 2016 einfließen werden, würde die CET 1 Ratio 12,8 % betragen.“
„In einem von hoher Unsicherheit geprägtem wirtschaftlich Umfeld hat die Volksbank ihre Stärken auf den Integrationsprozess gerichtet und erfolgreich die Zusammenführung der IT-Systeme abgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist sehr zufrieden mit dem überaus guten Ergebnis. Die positiven Synergieeffekte aus der Integration werden sich erstmals 2016 umfassend in der Bilanz niederschlagen. Es ist uns gelungen, die Zinsmarge und die Provisionsspanne zu vergrößern und gleichzeitig die laufende Kreditüberwachung und Risikokontrolle zu forcieren. Insbesondere hat die Qualität des Kreditportfolios von der konservativen Bewertung der Problemkredite und der Positionen in bonis profitiert“, sagte Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.
Aufgrund der Überschreitung der Bilanzsumme über die Acht-Milliarden-Schwelle, die vom Gesetzesdekret zur Reform der Volksbanken vorgesehen ist (G.D. Nr. 3/2015), ist die Volksbank verpflichtet, der Mitgliederversammlung einen Vorschlag zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vorzulegen. Dies muss bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.
In diesem Zusammenhang, der auch von ersten gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen gekennzeichnet ist, die für eine Umwandlung nach den Vorgaben des Gesetzes erforderlich sind, hat der Verwaltungsrat den 11. März für die Beschlussfassung zur Bestimmung der Dividende und des Emissionspreises festgesetzt. Diese werden der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
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